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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKeine Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei Stellenbesetzung? :-(60 Beiträge
AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg791403
Datum07.07.2014 19:22      MSG-Nr: [ 791403 ]10416 x gelesen
Infos:
  • 07.07.14 Gro%C3%9Fschirma
  • 07.07.14 Feuerwehr Großschirma
  • 07.07.14 Großschirma: Ortschef lehnt Sonderrecht für Feuerwehr ab

  • Geschrieben von Peter L.Vllt. sollte man bei diesem Thema mal runterfahren.

    Klar, das lässt sich nur langfristig angehen bzw. ändern. Es ist aber ein denkbares Mittel zur Lösung des Problems der Tagesverfügbarkeit.

    Geschrieben von Peter L.Nebenbei mal ganz provokativ...soll man ne Nulpe anstellen nur weil Sie bei der Fw ist?

    Nein. Es ist mir auch klar, dass der ÖD in den Berufen, die nicht ohnehin Berufung sind oft nicht mit der Privatwirtschaft mithalten kann. Wenn dann noch die FW- tauglichkeit bzw. -willigkeit dazu kommt, wird der geeignete Personenkreis nicht größer.

    Es ist aber halt auch so, dass es eine Pflichtaufgabe FW gibt und zu der geforderten Leistungsfähigkeit gehört eben auch das regelmäßige Einhalten der Hilfsfrist am Tage. Das ist in der Fläche nicht immer gegeben bzw. nur unter größten Verrenkungen. Also müssen sich die Verantwortlichen Gedanken machen. Überall BF/HA ist nicht bezahlbar. Ausrückegemeinschaften oder ähnliches stoßen irgendwann an ihre Grenzen und sicher kann einem keiner sagen, wann was an der Einsatzstelle ankommt.

    Ein Weg, die Aufstellung "Rathausfeuerwehren" zu fördern wäre die einfache Anordnung von oben (Land, Bund oder immer wieder gern genommen die pöhse EU). Dann wären die Verantwortlichen vor Ort fein raus, sie "müssen ja".

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