alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
RubrikEinsatz zurück
ThemaKooperationen THW, war:Unwetter NRW, Pfingsten 20143 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt791525
Datum10.07.2014 17:01      MSG-Nr: [ 791525 ]1135 x gelesen
Infos:
  • 10.07.14 THW: Bundesweite Unwettereinsätze

  • Geschrieben von Christian B.Gibt es dann bei Großschadens- oder Flächenlagen Konflikte?
    Diese Kooperationsvereinbarungen sind eher so zu sehen, dass man sich gemeinsam und gegenseitig auf Einsätze (technisch wie auch in der Ausbildung) vorbereitet. Das THW wird eher keine Vereinbarungen treffen, dass die Stelle X im Fall der Fälle bevorzugt behandelt würde. Möglich ist aber z.B. eine speziell geregelte Abrechnungsmodalität wie ein Pauschalbetrag für eine gewisse Leistung, [1] und/oder das Verfügen über spezielle Ausrüstung [2]. So etwas wird man aber v.a. auf Ortsverbandsebene finden. Wenn die Einheit vorher weg ist, ist das i.d.R. tatsächlich Pech sein. Wenn sich alles im "Beritt" abspielt, wird man sehen, wie man eine Lösung finden kann. Da darf man auch auf den gesunden Menschenverstand der Entscheider zälen. ;-)

    [1]: Beispiel: Der Ortsverband Musterstadt wirkt im Hochwasserschutz der Stadt Musterstadt mit, indem er eine Schutzwand aufbaut, wenn nötig. Für einen Auf- oder Abbau wird der Betrag X berechnet. Alle Y Jahre wird ein Übungsaufbau durchgeführt.
    --> Dabei ist das System im Eigentum der Stadt und wird wahrscheinlich auch dort eingelagert, höchstwahrscheinlich wird die Stadt auch eigenes Personal haben, das den Aufbau beherrscht, für den Fall, dass der Ortsverband nicht verfügbar ist. Es bleibt der Stadt aber natürlich unbenommen, in diesem Fall trotzdem eine geeignete Einheit des THW anzufordern, die den Aufbau unterstützt, dann würde nur eben regulär abgerechnet.

    [2]: Beispiel: Die Stadtwerke Müstringen stellen dem OV Müstringen leihweise einen größeren Stromerzeuger zur Verfügung, unter der Bedingung, dass selbiger innerhalb einer Frist X an die Stadtwerke gegeben wird, wenn sie ihn benötigen.
    --> Der Stromerzeuger dürfte das erweiterte Umfeld nicht verlassen, und bei einem anderen Einsatz müsste entweder klar sein, dass das Gerät nicht "sicher" ist, oder die Stadtwerke Müstringen könnten ihre Zustimmung geben, dass das Gerät so lang wie nötig eben nicht verfügbar ist. Die Modalitäten bei so etwas werden in einer Nutzungsvereinbarung getroffen.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.119


    Kooperationen THW, war:Unwetter NRW, Pfingsten 2014 - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt