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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBerlin: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden34 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen791584
Datum11.07.2014 13:36      MSG-Nr: [ 791584 ]4513 x gelesen

Das Feuerwehr-Gesetz B-W spricht davon im Paragraph 16 das alle drei Optionen (Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung(pro Einsatz/Übung) und Aufwandsentschädigung(funktionsgebunden)) parallel möglich sind und sich nicht gegenseitig ausschließen.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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