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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungssanitäter erklären Frau für Tot.... lebte aber noch23 Beiträge
AutorAndr8e S8., München / Bayern791595
Datum11.07.2014 17:26      MSG-Nr: [ 791595 ]3761 x gelesen
Infos:
  • 12.07.14 Link aus der regionalen Zeitung

  • Geschrieben von Frank E.Ich spreche auch nicht vom Disponenten. Der ist aussen vor und spielt da nicht mit.
    Ich meine nur den Rettungsdienst vor Ort.
    Also wenn eine RTW Besatzung in Bayern zu mir sagt, dass ich deren Mittagessen bezahlen soll, damit ICH schön viele Einsätze bekomme ... und DAS habe ich in Bayern erlebt.


    Ja gut, aber darum gehts ja hier nicht. Ich finde einfach die Frage, ob ein NA den Tod feststellt oder nicht, stellt sich in der Regel nicht da er bei den meisten dieser Einsätze zeitgleich alarmiert wird. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wenn der RTW z.B. auf eine "Atemnot" alarmiert wird (also ohne NA) und dann stellt sich heraus dass der Pat. seit drei Tagen in der Wohnung liegt, dann bin ich auch deiner Meinung, dass man hierfür keinen NA nachfordern muss. Aber in Regel wird sich doch eher das Meldebild "Bewusstlos" ergeben und da ist der NA automatisch mit dabei.


    Geschrieben von Frank E.Wenn ich die Indikationen für die Notarztalarmierung nicht eingrenze - dann brauche ich den Notfallsanitäter im Prinzip nicht.

    Joa...des ist glaube ich auch eine andere Diskussion....also es gibt natürlich noch ein paar weitere Gründe für den NFS, z.B. bezahlte Ausbildung. Ich persönlich finde es gar nicht mal so dramatisch, dass nicht gleich mit Einführung des NFS "Paramedic"-Kompetenzen gegeben werden, es liegen ja auch noch keinerlei Erfahrungen mit dem Beruf vor, noch nichtmal theoretisch ist so richtig klar wie die Ausbildung abläuft.

    Der NFS ist die Grundlage für weitere Kompetenzen und die werden auch irgendwann kommen.

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