Moin Frank,
hier so geregelt:
§ 5
Neben den Entschädigungen nach den §§ 2 bis 4 wird auf Antrag ein nachgewiesener Verdienstausfall
ersetzt, der durch die Teilnahme an Einsätzen und Übungen sowie durch die
vom Oberbürgermeister bzw. von der Oberbürgermeisterin angeordnete oder genehmigte
Teilnahme an Lehrgängen der Landesfeuerwehrschulen, an feuerwehrtechnischen Fachtagungen
und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen sowie bei Dienstreisen (§ 4) entsteht, jedoch
höchstens 25,00 je Stunde
Gruß Carsten
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