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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVerdiensaufall im Einsatz bei der Freiwiligen Feuerwehr in RLP15 Beiträge
AutorCars8ten8 I.8, Emd / Niedersachsen791915
Datum17.07.2014 07:58      MSG-Nr: [ 791915 ]4379 x gelesen

Moin Frank,

hier so geregelt:

§ 5
Neben den Entschädigungen nach den §§ 2 bis 4 wird auf Antrag ein nachgewiesener Verdienstausfall
ersetzt, der durch die Teilnahme an Einsätzen und Übungen sowie durch die
vom Oberbürgermeister bzw. von der Oberbürgermeisterin angeordnete oder genehmigte
Teilnahme an Lehrgängen der Landesfeuerwehrschulen, an feuerwehrtechnischen Fachtagungen
und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen sowie bei Dienstreisen (§ 4) entsteht, jedoch
höchstens 25,00 je Stunde


Gruß Carsten

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