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Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.

Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.

Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaHessen hält Hilfsfristen nicht ein18 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen791919
Datum17.07.2014 08:16      MSG-Nr: [ 791919 ]4411 x gelesen

Geschrieben von Matthias O.wie der HR berichtet wird in vielen hessischen Landkreisen die gesetzliche Hilfsfrist von 10 Minuten (Zielerreichungsgrad 90 %) nicht eingehalten.

Gerade gehört und gelesen.

Geschrieben von Matthias O.Meine persönliche Meinung: In Hessen wird häufig das MZF eingesetzt, also im Grund eine RTW, der aber auch im Krankentransport eingesetzt wird.

Im Regel-RD bei uns z.B. nur RTW, keine KTW, die haben wenn überhaupt, nur die OVen.

Geschrieben von Matthias O.Hinzu kommen m.E. weiterhin die sich zunehmend verschlechternde Performance der ärztlichen Notdienste bzw. die in teilen kaum mehr vorhandenen Kapazitäten der Hausärzte für dringende Hausbesuche, was wiederum zu Krankentransporten oder gar unnötigen Notfallalarmierungen führt. Nach meinem eigenen Erleben gibt es zudem in vielen Randbereichen von Landkreisen noch "Dispositionsgrenzen", d.h. die Vorhaltung wird nicht übergreifend über zwei oder mehr Kreise geplant und es fehlt im Akutfall die Übersichtüber evtl. freie Rettungsmittel im Nachbarkreis.


Oder es wird an alten Standorten festgehalten, die aus Sicht der Hilfsfristerfüllung keinerlei Sinn machen.

Bericht für unseren Landkreis

Hier wurden auch vor einiger Zeit die Standorte durcheinander gewirbelt.

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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