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Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.

Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.

Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaHessen hält Hilfsfristen nicht ein18 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen791920
Datum17.07.2014 08:20      MSG-Nr: [ 791920 ]4169 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Christian F.Im Regel-RD bei uns z.B. nur RTW, keine KTW, die haben wenn überhaupt, nur die OVen.

ja, wie gesagt, das hat in Hessen System. Deswegen haben diese "RTW" ja z.B. auch feste Tragestühle.

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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Hessen hält Hilfsfristen nicht ein - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt