Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Drohnen im Feuerwehreinsatz - Erfahrungen? | 77 Beiträge |
Autor | Gerd8 R.8, Erkelenz / NRW | 792185 |
Datum | 21.07.2014 10:44 MSG-Nr: [ 792185 ] | 15678 x gelesen |
Infos: | 09.09.17 FW-Magazin: Feuerwehr Drohne im Einsatz: Fakten und Hinweise 13.04.17 BBK: Bevölkerungsschutz aus der Luft 17.01.14 ZEIT: Im Drohnenfieber 17.01.14 BBK: Workshop Drohnen 17.01.14 3SAT " Retter aus der Luft "
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Straßenverkehrsordnung
Ich denke mal, hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Erst sollte die Frage geklärt werden, ob man diese Bilder/Fillme braucht oder haben will. Dann kann man sich überlegen, wie man daran kommt
Dazu ein paar spontane Gedanken meinerseits, die sich ganz allgemein auf "Drohneneinsätze" beziehen:
Geschrieben von Hans-Joachim Z.1) Allgemeine Aufstiegserlaubnis des Landes Niedersachsen lag vor?
Das sollte in der Tat immer der Fall sein. Für mich gehört die Einholung der nötigen Genehmigungen zum Beschaffungsprozess des Fluggerätes.
Geschrieben von Hans-Joachim Z.2) Genehmigung des Grundstückeigentümers für den Aufstieg lag vor?
Das ist eine der leichteren Übungen. Einfach Frage an den Eigentümer "Dürfen wir?" und wenn der nickt, Eintrag ins ETB.
Geschrieben von Hans-Joachim Z.3) Aufstiegs- und Landestelle war abgesichert?
Wenn ich Leute zur Bedienung des Gerätes habe, sollten auch welche zur Absicherung da sein. Ansonten gehört die Absicherbarkeit zu den Auswahlkriterien des Platzes
Geschrieben von Hans-Joachim Z.4) Das Luftfahrzeug wurde nicht oberhalb von Menschen oder Menschenansammlungen betrieben?
Das wird wirklich ein Problem. Meine Lieblingslösung wäre eine Kopie von §35 StVO ins Luftverkehrsrecht oder eine Ausnahmegenehmigung in die Allgemeine AUfstiegserlaubnis einzufügen. Man sollte sich dann aber bei der Beanspruchung von Ausnahmen sicher sein, dass man sein Tun auch hinterher rechtfertigen kann.
Geschrieben von Hans-Joachim Z.5) 100m Maximalflughöhe wurden nicht überschritten?
Ich weiß nicht, ob diese Höhenbeschränkung jemals zum Problem werden wird. Falls doch wäre die Lösung wie unter 4. Wäre eine Einzelfreigabe duch die Flugaufsicht möglich?
Geschrieben von Hans-Joachim Z.6) Anhand von Luftraumkarten war festgestellt worden, daß keine Beschränkungen vorliegen, beispielsweise des Flughafens Damme wegen, dessen Einflugschneise ca. 1-2 km entfernt sein dürfte? (Na gut, einen Luftraum D wird Damme vermutlich nicht haben, aber das ist eine Vermutung, Sicherheit gibt erst der Blick auf die Karte.)
Ein Blick in die Karte gehäört auf jeden Fall zur Flugvorbereitung. Stellt man dabei Restriktionen fest, die man nicht einhalten will, muß man mit der zuständigen Behörde telefonieren und sich eine Freigabe holen
Geschrieben von Hans-Joachim Z.7) Ein Logeintrag des Aufstiegs wurde gefertigt?
Eintrag ins ETB ist für mich selbstverständlich.
Was in der Tat gar nicht geht, ist ohne Nachzudenken einfach mal zu machen und im Schadensfall zu jammern. Andererseits bin ich der Meinung, Gesetze und Vorschriften sind kein Selbstzweck. Wenn ich die beabsichtigte Schutzwirkung von Vorschriften anders erreichen kann, sollten sich mit etwas gutem Willen aller Beteiligten doch Lösungen finden lassen
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| 17.01.2014 09:21 |
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