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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe | 16 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 792218 | ||
Datum | 21.07.2014 20:05 MSG-Nr: [ 792218 ] | 4199 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan S. Da machst du es dir aber einfach, frei nach dem Motto: Wo nimmst du denn bitte das mit dem Ehrenamt her? Nur weil es des Deutschen liebstes Stück ist, ist so ein Auto noch lange nicht sakrosankt. Und ja, wenn es notwendig ist, dass ich jetzt schnell hier durch muss, dann darf auch mal ein Autospiegel daran glauben. Ist im Grunde nichts anderes, als wenn man für den Drehleitereinsatz schnell einen Zierstrauch entfernt oder einen Pool als Wasserversorgung anzapft. Eine bewusste Entscheidung, eine Sache zu entfernen, ist kein Unfall, sondern eine Maßnahme, die zunächst einmal geduldet werden muss. Geschrieben von Stephan S. Für eine Beurteilung fehlt hier einfach das Meldebild des Einsatzes. Da sind wir einer Meinung, denn die Verhältnismäßigkeit muss natürlich immer gewahrt werden. Audiatur et altera pars. | ||||
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