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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaEigenständige Wasserwehren in RLP/anderswo24 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP792418
Datum25.07.2014 00:51      MSG-Nr: [ 792418 ]12838 x gelesen

Nach § 91 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz haben Kommunen, "die erfahrungsgemäß von Wassergefahren bedroht sind, durch entsprechende Ausstattung der Feuerwehr oder anderer geeigneter technischer Einrichtungen als Wasserwehr für eine ausreichende technische allgemeine Hilfe bei Wassergefahr sowie für die Beobachtung und Sicherung der Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen zu sorgen. ... Sie haben die dafür erforderlichen technischen Hilfsmittel und Materialien bereitzuhalten."
Dabei gelten entsprechend die Regelungen des LBKG.

Ich bin auf der Suche nach Wasserwehren, die entweder völlig losgelöst von der Feuerwehr organisiert sind, oder als Teileinheit, oder in sonstigen interessanten Konstellationen. Halt Beispiele, wo der Hochwasserschutz nicht einfach als allgemeine Hilfe der Eh-Da-Feuerwehr betrachtet wird, sondern als "spezialgesetzliche Wasserwehr".

Bisher habe ich für RLP nur die VG Bodenheim bzw. Nackenheim gefunden, und Überlegungen gabs wohl in Guntersblum, wobei ich zum Ausgang der Forderung bislang nichts herausfinden konnte.

Auch ähnliche Strukturen aus anderen Ländern wären Interessant.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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