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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Unterschiede zwischen LF-KatS und LF-KatS Hessen | 6 Beiträge | ||
Autor | Domi8nik8 D.8, Offenbach am Main / Hessen | 792502 | ||
Datum | 25.07.2014 23:36 MSG-Nr: [ 792502 ] | 5545 x gelesen | ||
Danke das ihr mir Licht ins dunkel gebracht habt. Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- LF KatS Beschaffer = Bund, Fahrzeug wird zur verfügung gestellt, kann jederzeit wieder abgezogen werden (vgl. die Diskussionen um die Umsetzung der Dekon P vor einiger Zeit hier und an anderern stellen) Wenn ich dich dort jetzt richtig verstanden habe, kann der Bund darüber entscheiden ob das Fahrzeug bei der Feuerwehr bleibt oder es abgezogen wird egal wie lange es dort war? Also kann der Bund sagen das Fz ist 3 Jahre und ein anderes ist 15 Jahre da und die möchten das wider haben? Gibt es bei den Länderbeschaffungen dann auch LF-KatS Bayern, Schsen etc? Gruß Dominik | ||||
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