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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 792689 | ||
Datum | 28.07.2014 15:22 MSG-Nr: [ 792689 ] | 4320 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. sind diese Stellen überhaupt für eine solche Festlegung zuständig? Der LFV BaWü e.V. bestimmt nicht. Ich denke es ist ausschliesslich Sache der Gemeinde die Art und den Umfang der Dienstkleidung im Rahmen der geltenden Unfallvorschriften bzw. falls überhaupt betroffen der geltenden FwDVs festzulegen. Genau, die "VwV Feuerwehrbekleidung BaWü" zählt zwar unter Ziff. 1.2 auf, was alles zur Feuerwehrbekleidung im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift gehört, erwähnt aber nicht, dass jedem FW-Angehörigen diese Teile auch alle von der Gemeinde zur Vefügung gestellt werden müssen. Wenn auch der LFV und paar andere Leute dies gerne sehen würden. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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