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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 792714 | ||
Datum | 29.07.2014 10:02 MSG-Nr: [ 792714 ] | 3340 x gelesen | ||
Auch hallo, nein, ich glaube nicht das Du das tust. Du bist zwar vielleicht zu 100 % konform mit den Buchstaben des Gesetzes und der VwV, aber Du bist es nicht mit dem Sinn. Ich würde den LBD auch nicht als einen "Funktionär" mir einer "Meinung" sehen, immerhin vertritt er das IM beim Feuerwehrwesen. Es gibt immer Dinge, die man in Gesetze und VwV nicht reinschreiben kann. Deswegen gibt es zu Gesetzen Kommentare, die oft vom Autor des Gesetzes geschrieben werden, wo er erläutert, was mit der jeweiligen Formulierung gemeint ist und wie sie zu verstehen ist. Und gleiches gilt in dem Fall für diese VwV. Wenn der LBD sagt, dass die dort genannte Dienstkleidung als seither fehlendes Mittelstück zwischen der Uniform und der Einsatzkleidung zu sehen ist, dann ist diese Aussage erst 'mal da und erläutert Dir, wie Du das einordnen kannst. Und wenn er sagt, dass jeder FA eine Uniform haben soll und die Dienstkleidung diese nicht ersetzen kann, dann existiert diese Verdeutlichung auch. Und dann kannst Du meiner Meinung nach nicht davon ausgehen, mit einer anderen Sicht korrekt im Sinne der VwV zu handeln. Das ist meine Meinung zu dem Thema. Andere können eine andere Meinung dazu haben. Thomas | ||||
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