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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 792721 | ||
Datum | 29.07.2014 11:04 MSG-Nr: [ 792721 ] | 3223 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Thomas B. Wenn der LBD sagt, dass die dort genannte Dienstkleidung als seither fehlendes Mittelstück zwischen der Uniform und der Einsatzkleidung zu sehen ist, dann ist diese Aussage erst 'mal da und erläutert Dir, wie Du das einordnen kannst. Und wenn er sagt, dass jeder FA eine Uniform haben soll und die Dienstkleidung diese nicht ersetzen kann, dann existiert diese Verdeutlichung auch. Wenn die Gemeinde sagt, dass für ihre FW-Angehörigen die FW-Dienstkleidung und die FW-Einsatzkleidung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben ausreichend ist, wer kann sie dann zwingen die FW-Uniform zu beschaffen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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