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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 792732 | ||
Datum | 29.07.2014 13:07 MSG-Nr: [ 792732 ] | 2863 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. Der LdF -hier in BaWü der FW-Kommandant- wird zu einem Dienst nicht die "FW-Ausgehuniform" anordnen wenn die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr damit überhaupt nicht ausgestattet sind ?! Ich hatte die Frage jetzt so verstanden "Wann müsste ich die Uniform anziehen, wenn ich sie denn hätte?" Ansonsten wäre es halt eine Frage der Dienstplangestaltung: Variante A: Dienst für alle Mitglieder der Feuerwehr Stadt xy. Zu tragende Dienstkleidung Ausgeuniform. Mitglieder ohne Ausgehuniform erscheinen in Einsatzbekleidung. Variante B: Dienst für alle Mitglieder der Feuerwehr Stadt xy, die mit Ausgehuniform ausgestattet sind. Zu tragende Dienstkleidung Ausgehuniform. Beide Varianten habe ich schon erlebt (bzw. wurde im Fall B von einem zunächst angesetzten Dienst ausgeladen). [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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