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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt17 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP792733
Datum29.07.2014 13:42      MSG-Nr: [ 792733 ]2979 x gelesen

Eine Auslegungshilfe sind neben Kommentaren auch immer die Hintergrundinformationen, die bei der Aufstellung des Gesetzes formuliert wurden. Bei Gesetzen also insbesondere die Gesetzesbegründungen bzw. Beschlussvorlagen, bei der VV würde ich hier diese Unterlagen (unterer Abschnitt, "Archivierte Dokumente - Entwicklung der Feuerwehrbekleidung") hinzuziehen.
Daraus geht zum einen hervor:
Man will ein dreigliedriges Uniformkonzept angehen. Neben der bisher schon vorhandenen Uniform und dem Feuerwehrschutzanzug soll zukünftig auch eine Dienstkleidung beschrieben werden.
Allerdings findet sich auch der Satz:
Die Gemeinden sind ihrer Entscheidung frei, welche Teile sie beschaffen.
Insofern würde ich hier widersprechen:
Geschrieben von Thomas B.Du bist zwar vielleicht zu 100 % konform mit den Buchstaben des Gesetzes und der VwV, aber Du bist es nicht mit dem Sinn.Sinn der Regelungen ist, einen Rahmen für das kommunale Handeln zu setzen. Das Verzichten auf einen Teil des "dreigliedrigen Uniformkonzepts", nämlich die Uniform, bewegt sich in diesem Rahmen, damit verletzt es den Regelungssinn nicht.
Also schafft Rolf die Uniform ab, ist das regelungskonform. Möchte er dagegen die Uniform grundsätzlich beibehalten, aber zukünftig lieber mit pinker Mütze, grüner Jacke und gelber Hose die Sichtbarkeit verbessern, wäre das dann ein Regelungsverstoß ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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