alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

örtliche Gefahrenabwehr (THW)

Die örtlichen Gegebenheiten oder Forderungen der Partner in der örtlichen Gefahrenabwehr können die Aufstellung zusätzlicher Facheinheiten in der ÖGA erforderlich machen.
Voraussetzung zur Aufstellung einer ÖGA-Gruppe ist der nachgewiesene Bedarf, die Aufstellung einer StAN für diese Einheit, die Sicherstellung der Finanzierung durch den Bedarfsträger und die Genehmigung durch den Landesverband.
Atemschutz
Atemschutz
RubrikTHW zurück
ThemaÜbertragungsnetzbetreiber und Techn. Hilfswerk vereinbaren Kooperation - war: FüKom35 Beiträge
AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen793698
Datum13.08.2014 01:50      MSG-Nr: [ 793698 ]3954 x gelesen
Infos:
  • 13.08.14 Bundestag - kleine Anfrage: Kooperation zwischen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der Deutschen Bahn AG
  • 12.08.14 THW: Übertragungsnetzbetreiber und THW vereinbaren Kooperation

  • Geschrieben von Jürgen M.Die Liste der Vereinbahrungen wird immer länger. Da frage ich mich schon wann da der Punkt erreicht ist an dem es im Ernstfall Kapazitätsprobleme gibt.
    Ja und?
    Besser es werden schon im Vorfeld Vereinbahrungen über Einsatzoptionen und Möglichkeiten getroffen, als das schnelle Zusammengewürfel, wie es im Münsterland gelaufen ist. Somit regeln wir, aus der Erfahrung gelernt, eben vorher schon gern in Vereinbarungen, wozu wir in der Schadenslage dann so oder so verpflichtet wären und natürlich gibt es da bei Schadenshäufung auch eine Prioritätenliste.
    Und ja, eine interessante (rechtliche) Frage stellt sich hier gar nicht, da es hierzu Regelungen gibt.
    Bei einer Technische Hilfeleistung (Serviceleistung) kann keine Freistellung in Anspruch genommen werden.
    Bei einer Einsatzlage, wie sie im Münsterland gegeben war dagegen schon, da wir dort auf Anfoderung und im Auftrag der ÖGA arbeiten.
    Desweiteren hat das auch nichts mit der Versorgung von Basisstationen zu tun, wie weiter oben schon mal angesprochen wurde, da dieser Einsatz nicht durch irgendwelche Versorgungsunternehmen, sondern nur durch die AS des jeweiligen Bundeslandes veranlasst werden kann. Und ja, auch das wird ebenfalls und lange im Vorfeld über Vereinbarungen mit den jeweiligen AS der Bundesländer geregelt und nicht eben mal ad hoc durch ein Versorgungsunternehmen beauftragt.

    Ach ja, wie war das noch mit Dachrinnen enteisen, Maibaum aufstellen, beim Bürgermeister mal einen Baum fällen, Dorfteich auspumpen oder Kisten oder anderes Gerümpel einschließlich Ölspur von der BAB beseitigen?
    Das sind fast immer Serviceleistungen oder technische Hilfeleistungen, die hier schon kontrovers diskutiert wurden und für die es auch Unternehmer gibt, denen da die Aufträge entgehen, weshalb in vielen Fällen sogar von Fall zu Fall eine erforderliche Freistellung der IHK erforderlich ist. Selbst in diesem Forum ließe sich dazu sicher noch vieles mehr ausgraben.
    Hier würde ich mir die Sache mit dem Glashaus mal durch den Kopf gehen lassen, statt unsere Konzepte, mit denen ihr nichts zu tun habt, in Frage zu stellen.

    Gruss
    Jürgen Wenzel

    4. Auflage - März 09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.117


    Übertragungsnetzbetreiber und Techn. Hilfswerk vereinbaren Kooperation - war: FüKom - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt