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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 793764 | ||
Datum | 14.08.2014 17:32 MSG-Nr: [ 793764 ] | 6633 x gelesen | ||
Glückauf! Ich habe einige akute Fragen an die juristisch Gebildeten hier im Forum: Ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann wird Zeuge eines Verkehrsunfalls (Bus in Graben gestürzt) in einer Nachbargemeinde. Er will den 5 Verletzten zur Hilfe kommen und bricht dabei zusammen. Vom Notarzt wird er reanimiert und liegt jetzt im Koma auf der Intensivstation. Steht der Feuerwehrmann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Greift vielleicht sogar die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen? Wie kann man den Anspruch prüfen lassen? Wo kann man einen Antrag stellen? Weiß jemand Rat? Schöne Grüße Bernd Lenz | ||||
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