News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Konflikt PA-Hersteller-PA-Halter im Mannschaftsraum-StVO | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8A., Oberwesel / Rheinland-Pfalz | 793895 | ||
Datum | 17.08.2014 15:23 MSG-Nr: [ 793895 ] | 4346 x gelesen | ||
Hallo Sebastian, ja mitunter schon...nur möchte ich ja nicht grundsätzlich auf das Anschallen verzichten. Es geht aus meiner Sicht eigentlich faktisch nicht darauf zu verzichten. Ich sehe hierin nur das Problem der Umsetzung in die Praxis (UVV-Konform) . Ich sag Dir ganz ehrlich, hier war ich vielleicht auch in Vergangenheit etwas blauäugig oder man hat sich konkret keine Gedanken darüber gemacht... Sobald man entgegengesetzt der Fahrtrichtung einen PA angelegt hat, hat keiner darüber diskutiert ob man zusätzlich noch angeschnallt sein muss oder nicht. Also, ich kannte dies aus der Praxis so nicht. Solange man die Halterung nicht löste, war alles gut. Wobei ich die Argumentation von Dräger (Wortlaut: "...unsere Pressluftatmer nicht als Rückhalteeinrichtung im Sinne der Straßenverkehrsordnung entwickelt, gebaut und zugelassen sind...") nachvollziehen kann. Dann müsste ich mich auch konsequenter Weise anschallen, egal ob in oder entgegen der Fahrtrichtung. Den Tatbestand der Vernachlässigung der Anschnallpflicht nach §35 StVO sehe ich darin nicht gegeben. Außerdem geht es ja auch nicht alleine um Rechtssicherheit sondern auch um den Schutz seiner Mannschaft auf dem Fahrzeug. Hier hat u.a. auch der Maschinist noch eine große Mitverantwortung. Danke für Deinen Beitrag Grüße nach Berlin Christian | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|