alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Brandmeldeanlage
Feuerwehr
Brandmeldeanlage
Compressed Air Foam System
Brandmeldeanlage
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
RubrikEinsatz zurück
Thema Fw in Kritik, rasante Brandausbreitung (durch Dämmstoffe?)    # 27 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)794179
Datum22.08.2014 02:07      MSG-Nr: [ 794179 ]7190 x gelesen
Infos:
  • 19.08.14 WZ online mit vielen Bildern
  • 19.08.14 RP online zum ersten

  • Eieieiei, wenn Du nur mal ordentlich fragen würdest! Dann käm nicht in der Antwort auf die Antwort die Frage nach der Frage ;-)
    Zur sachlichen Diskussion möchte ich Dir aber gerne was Sachliches beitragen. Ich habe versucht, das nicht allzu pseudo-lustig zu schreiben und hoffe, du siehst das alles nicht wieder als Schwachsinn sondern erkennst Parallelen zum einen oder anderen Einsatz wieder.
    Wer sich das Lesen des Beitrags antun will kann das gerne tun und darf ihn auch gerne wieder bewerten, der südliche VB-Kollege brauchts nicht lesen, er kanns gleich bewerten, und der PVbespritzungszeuchverchecker wird manches eh wieder als geschäftsschädigend verteufeln.

    Grundsätzlich möchte ich zur Diskussion kurz eine Randbedingung festlegen, es geht hier nach dem konkreten Fall Nettetal bzw. nach dem von Dir verlinkten Fall Ludwigshafen vergleichbar um Industrie- und Gewerbebauten, wobei allein bei diesen zwei Beispielen schon die Fläche in einer Zehnerpotenz variiert. Kleinobjekte wie z.B. Wohnhäuser und das ganze Klein- und Handwerksgewerbe lassen wir mal außen vor.

    Es ist hier sicher nicht der erste Fall mit sehr dynamischer Brand- und Rauchentwicklung gewesen und wird auch nicht der letzte Fall sein. Aber an welchen Schrauben willst Du denn drehen, um dem entgegenzuwirken? Ich betrachte da mal folgende Faktoren:

    Baulicher Brandschutz, Bauausführung
    Der bauliche Brandschutz wird wohl auch auf die Rasanz der Brandausbreitung wenig Einfluss haben, vielleicht auf das maximale Schadensausmaß. Klar kann man jeden Logistikbetrieb auf feuerwiderstandsfähig abgetrennte Abschnitte von 200-400m² unterteilen, dann hätte die Feuerwehr wieder ihre beherrschbare Wohnungsbrandgröße und wäre glücklich und zufrieden, mal wieder die Welt gerettet zu haben. Diese Einschränkung wird aber erwartungsgemäß die Wirtschaft noch eher und sicherer zum Erliegen bringen als sämtliche Brandereignisse. Das wird auch bei allem Einflussversuch der Feuerwehr nicht funktionieren (eh zu spät, die IndBauRL 2014 ist draußen, aber schlag das mal bei einem Spediteur oder bei einem Fahrzeughersteller als tolle Brandschutzmaßnahme vor ;-) duckundrenn!)
    Auch dann wird die Begrenzung des Brandes im Wesentlichen an der Bauausführung und am betrieblichen Brandschutz liegen. Wurde bei der Ausführung der Trennwände geschlampt --> Brandausbreitung. Führt man Trennwände im Trockenbau aus und fällt auf Herstellerempfehlungen rein, entgegen aller Verwendbarkeitsnachweise die leichten Trennwände mit Alibi-GK-Streifen am F0-Trapezbleich zu befestigen --> Brandausbreitung. Werden Öffnungsabschlüsse aufgekeilt oder fehlen Abschottungen --> Brandausbreitung. Usw.

    Anlagentechnischer Brandschutz
    Brandmeldeanlagen stellen zwar eine frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr sicher, weil aber der Löscheinsatz von sehr vielen Faktoren (FF/BF, Brand- und Rauchausbreitung, Löschwasserversorgung, Ausbildung der Einsatzkräfte, Schwerpunkt Menschenrettung oder Brandbekämpfung, ) abhängig ist, kann die BMA kein zuverlässiger Faktor sein, die dynamisch Brandausbreitung einzuschränken. Alles weitere siehe unten, Einfluss des Brandguts, > Wohnungsbrand --> Totalschaden (vielleicht auch bei dem von Dir verlinkten Beispiel, von dem Du sicher viele Details weist)

    Die selbsttätigen Feuerlöschanlagen sind da schon eher was Geeignetes. Zuverlässiges Löschen auch ohne FW (FM), Brand begrenzen und der Feuerwehr auch etwas Spaß lassen (VdS), aber nur wenn man gewisse Rahmenbedingungen einhält. Überschreitet man z.B. die Lagerguthöhe, ist der Sprinkler nicht auf Lagergut, Verpackung oder Lagerart (Regal Block() ausgelegt, dann ist auch die Wirksamkeit und Betriebssicherheit nicht mehr gegeben und es geht dahin. Das war schon früher so und wird auch wohl so bleiben. Ist aber nicht das Problem der (dann machtlosen) Feuerwehr sondern eher das des Betreibers, ggf. spielen es die Bordsteinkreisbrandräte oder Journalisten ahnungslos zum Problem der Feuerwehr auf.

    Rauchabzug kann ggf. schon ein gewisser Lichtblick sein. Rauchabschnittsbildung und frühzeitige Rauchableitung (und damit auch Wärmeabführung und Pyrolysebehinderung) sind Schrauben, an denen man zumindest zur Begrenzung der Ausbreitung drehen kann. Aber da kommt im Regelfall die gut ausgebildete Feuerwehr, die schon mal was von Rauchgaskühlung gehört hat, geistig aber nicht über die Zimmerbrandbekämpfung hinausgekommen ist, die dann ihr Hubrettungsgerät als Löschgerät missbraucht und statt damit z.B. Brandwände oder benachbarte Dachflächen zu kühlen aus großer Höhe Wasser genau in die für den Rauchabzug vorbereiteten Öffnungen spritzt. Dann braucht man sich über den weiteren Brandverlauf meist nicht wundern, man hat aber zumindest die Presse befriedigt.

    PV
    Die Reduzierung der Schneelasthöhen im Rahmen der Lastannahmen hat dazu geführt, dass man jetzt die freiwerdenden Lasten zur PV-Installation nutzt. Das führt ggf. dazu, dass die Dachflächen durch die PV-Tragkonstruktion zusätzlich noch stabilisiert werden und das im Industriebau gewünschte, großflächige Versagen der Dachfläche (nicht des Tragwerks!) zugunsten des großflächigen Rauch- und Wärmeabzugs manchmal später stattfindet. Es hat aber im Regelfall keine Auswirkungen mehr auf die rasante Brandausbreitung. Weil bis das Dach versagt, hat sich im Regelfall unter dem Dach schon längst die Heißrauchschicht großflächig ausgebreitet und für Pyrolyse und Brandausbreitung gesorgt.

    Je nach baulicher Ausführung des Dachtragwerks führt im Bestand die nachträglich aufgebrachte ständige Last der PV im Gegensatz zur seltenen, im Brandfall auch abnehmenden Schneelast auch dazu, dass ein Dach deutlich früher als bisher erwartet einstürzt.
    Beim Neubau muss man die PV für den ständigen Lastfall selbstverständlich berücksichtigen, man kann das auch ggf. für den Lastfall Brand bei der Heißbemessung (was das ist siehe auch mein Beitrag hier http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=744126 ) berücksichtigen, führt dann halt zu einer größeren Dimensionierung, hat aber auf die rasche Brandausbreitung keinen Einfluss. Die PV fällt mitsamt dem Dach rein, da hilft auch das bespritzen mit noch so tollen Wundermittelchen nicht
    Einen Einfluss auf die Brandausbreitung durch die PV deutlich über das bauordnungsrechtlich zulässige Maß hinaus hat eine in Unwissenheit installierte PV, die Abschnittstrennungen überläuft. Nachdem das Aufbringen der Module weitgehend verfahrensfrei ist und auch von jedem Kaschberl ausgeführt werden darf, das sich weitgehend unfallfrei auf dem Dach bewegen kann und das nicht die geringste Ahnung von Brandschutz haben muss, wird das wohl noch zunehmen. Eine Änderung ist aber zugunsten der Energiewende politisch nicht gewollt.

    Brennbare Dämmstoffe
    Brennbare Dämmstoffe haben vielleicht im Industriebau dann einen Einfluss auf die schnelle Brandausbreitung, wenn es sich um die unten angegebene Brandlastermittlung im Stahllager handelt und man die baulichen Brandlasten außer Acht lässt. Ansonsten haben brennbare Dämmstoffe im Industriebau aufgrund ihrer regelmäßigen Kapselung in Paneelen bzw. aufgrund ihrer Anordnung außen am Gebäude und vor allem aufgrund der eher untergeordneten Brandlastmenge gegenüber dem Gebäudeinhalt im Regelfall keinen Einfluss auf die rasante Brandausbreitung.

    Brandgut und Brandlast
    Die Brandentwicklung ist natürlich abhängig vom gelagerten Brandgut und seiner Brandlast. Was darfs denn da sein? Das geht von der Lagerung von Stahlbauteilen auf nichtbrennbaren Lagerhilfsmitteln bis hin zu den beiden hier angenommenen Extrembeispielen mit Lagerung von PU oder PS. Ob das zur Dämmung ist, als Verpackungsmaterial, zur Sitzsackfüllung oder für was auch immer ist völlig egal. Die Extreme stechen zwar raus, sie aber das als das Maß aller Dinge zu nehmen, auf das zwingend brandschutztechnisch reagiert werden muss, ist doch nicht sinnvoll. Ein Restrisiko wird es immer geben, das Leben ist halt mal gefährlich.
    Wo aber willst Du beim Faktor Brandlast einhaken? Die Lagermenge begrenzen? Die Lagerstoffe regulieren? Auf welcher Grundlage? Und das nur mit dem Argument dass es halt net so arg brennt (als Schutzziel will ich das nicht bezeichnen)?

    Was in die Richtung ginge wäre vielleicht zur Ermittlung der maximal zulässigen Brandabschnittsfläche (= maximal baurechtlich zulässiges und somit gesellschaftlich-politisch akzeptiertes Gesamtschadensmaß) das Verfahren nach Abschnitt 7 IndBauRL mit Brandlastermittlung. Das macht aber im Regelfall nur Sinn für bekannte (und für immer festgelegte!) sehr niedrige Brandlasten, z.B. für oben angesprochene Stahllagerung, maximal bis 100 kWh/m². Zum Vergleich für den VB-Laien wäre das die Hallenfläche mit Europaletten ausgelegt, darüber hinaus keine weiteren gelagerten und auch keine weiteren baulichen Brandlasten. Wenn man Industriebauflächen mit einer (weit) darüber hinausgehenden Brandlast oder mit einer vorerst unbekannten Brandlast oder mit einer sich vermutlich ändernden Brandlast (also eigentlich alles im Logistikbereich) mit Brandlastermittlung berechnet, dann ist das entweder was für Anfänger, die damit auf die Nase fallen, oder was für Brandschutzingenieurbüros, die zwanghaft zur Ingenieur-Selbstdarstellung Ingenieurmethoden anwenden müssen, um am Ende ca. gefühlt 9,66 m² mehr Brandabschnittsfläche rauszukriegen, als mit dem pauschalen Ansatz nach Abschnitt 6 IndBauRL zulässig gewesen wären.
    Für Fälle mit mehr als der oben angegebenen Brandlast, für Neubauten mit flexibler Lagernutzung sowieso, ist aber das Verfahren nach Abschnitt 6 das einzig richtige. Da sieht auch die neue Muster-Industriebaurichtlinie 2014 nix anderes vor. Und damit darfst Du den jeweiligen Brandabschnitt auf ganzer Fläche bis oben hin (natürlich nur im Rahmen der Erhaltung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der baurechtlich erforderlichen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen) mit Brandlast aller Art vollstopfen. Ob das PU oder PS ist (oder Höschenwindeln usw., siehe vorher) ist völlig wurscht. Und ja, wenns dann zu einer rasanten Brandausbreitung kommt, dann ist das Restrisiko.
    Über Brände in Industrie- und Gewerbebetrieben brauch ich Dir wohl nix erzählen. Schau doch mal landauf-landab ins Netz nach Bildern und Videos, da lassen sich die Auswirkungen von Bränden in Industriebauten zu > 90% auf zwei Möglichkeiten reduzieren.

    1. Es begrenzt sich auf Entstehungsbrände mit schnellem Eingriff, geringer Brandausbreitung und verträglichem Schaden, oft dank BMA, Sprinkler oder zumindest einer Rauchkontrolle durch baulich vorgesehene Maßnahmen. Das ist aber im Regelfall nur ein Teilverdienst der Feuerwehr. Bei den Fällen handelt es sich um Brände, die sich trotz großer Abschnitte auf Zimmerbrand-, maximal Wohnungsbrandgröße begrenzen, die bekommt man mit der üblichen Löschwasserversorgung bis zu 192 m³/h noch hin. Das Schadensausmaß ist begrenzt. Man hat dann auch noch etwas an Gebäudesubstanz und auch an Inhalt/Lagergut gerettet.

    2. Das Gebäude brennt im Rahmen seines bauordnungsrechtlich zulässigen Gesamtschadensausmaßes weg, weil sich Heißrauch oder gar schon Feuer auf die gesamte Fläche ungehindert ausbreiten kann und das schon beim Eintreffen der Feuerwehr so gemacht hat. Und je nach Lagergut kanns da schon zügig gehen. Selbst mehrfach erlebt, sei es bei der Lagerung von Kunststoffgranulat, bei Abfallsortierung (--> KLR!), beim Druckerpatronenrecycling, Zimmerei, landwirtschaftliches Anwesen, . Zu retten war da jeweils nix mehr, weder an der Gebäudesubstanz noch am Gebäudeinhalt. Brände der Art sind auch im Regelfall brennstoffkontrollierte Brände, da helfen in fast allen Fällen, die die Fläche des Wohnungsbrandes überschreiten, sämtliche Neuzeitmethoden wie CAFS oder Superschaumzumischung auch nichts mehr. Das sind im Regelfall brennstoffkontrollierte Brände, die feuerwehrseits mit C-Rohren gekitzelt werden und bei denen man am Ende die letzten paar Kilo noch rauchenden Brandguts auf Teufel komm raus einschäumt und zu einer feuchten Pampe verwandelt, nur um gelöscht zu haben.

    Sonderfall PV brennbare Dachdämmung großflächige Dächer anlagentechnischer Brandschutz
    Es gibt Fälle, die durchaus auftreten und die eine rasante Brandausbreitung bedingen. Ich betrachte da mal folgende Ausführung:
    Auf einem Industriebau wird eine PV-Anlage errichtet. Bisher war eine harte Bedachung ausreichend sicher gegen Flugfeuer und strahlende Wärme, eine definiert feuerwiderstandsfähige Bedachung gegen Brandbelastung von außen gibt es (außer reinem Beton) eigentlich nicht. Es gibt eine brennbare Aufdachdämmung, im Industriebau ist eine Sprinkleranlage vorhanden.
    Kommt es im PV-Bereich zu einem Brandereignis, dann wird die Bedachung stärker brandbeaufschlagt aus nur durch Flugfeuer und strahlende Wärme. Die brennbare Dämmung entzündet sich, über Dachöffnungen wie z.B. Lichtkuppeln erfolgt an mehreren Stellen eine Brandausbreitung in die Halle auf gelagerte / zu verarbeitende Produkte, dadurch erfolgt eine großflächige Öffnung der Sprinkler, was zu einem Versagen der Sprinkleranlage führt, weil der vorgesehene Wirkbereich mehr als deutlich überschritten wird. Dann steht einer durchaus rasanten Brandausbreitung auf einer deutlich über das bauordnungsrechtlich zulässige und somit auch gesellschaftlich akzeptierte Maß hinaus nichts mehr im Weg. Vergleichbar wären Brandereignisse, die es bisher auch schon gab, bei denen vermutlich das Dach durch Heißarbeiten in Brand gesetzt wurde und bei denen die BMA unterm Dach erst alarmiert hat, nachdem das Stadium Entstehungsbrand deutlich überschritten war, wie vermutlich auch hier, siehe Artikel links oben
    Sind diese Sonderfälle dann ein baulicher Mangel, weil man nicht gemäß IndBauRL "die Brandausbreitung über das Dach im Bereich von Öffnungen durch konstruktive Maßnahmen" behindert? Ist zwar andersrum als gedacht, aber es steht so drin. Diese Sonderfälle fallen aber derzeit eher unter die Rubrik Zusammentreffen unglücklicher Umstände und werden das Maß des Brandschutzes wohl nicht definieren. Sollten diese Fälle irgendwann mal vermehrt eintreten, dann ist die Technik PV aber ungeeignet und es erscheint vielleicht ein Abschaffen der PV auf Dächern generell zugunsten von ungefährlichen Solarparks sinnvoll. Dann können wir uns aber auch von der Energiewende verabschieden, oder wir finden noch bald alternative alternative Energieerzeugungsmöglichkeiten.

    Mein Fazit:
    Meiner Ansicht ist die dynamisch Brand- und Rauchausausbreitung zu > 95% durch Art und Lagerung des Brandguts und seiner Brandlast abhängig. Man kann das zwar wissenschaftlich aufarbeiten, das zu regulieren oder zu begrenzen wird aber wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch nie gewollt und gewünscht sein, es sei denn, man möchte zu einer Zeit vor den Kunststoffen zurückkehren. Somit wird es auch immer großflächige Brände geben, die im Wesentlichen nur durch (fachgerecht ausgeführte) bauliche Maßnahmen begrenzt werden können. Auch wenn es für Feuerwehrler, die maximal auf das Umspritzen von Eimern und auf die Zimmerbrandbekämpfung vorbereitet wurden, nur sehr sehr schwer zu akzeptieren ist, dass man in dem Fall nur noch hilflos zusehen kann. In dem Fall muss man das Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht und der AGBF bezüglich der wirksamen Löschmaßnahmen auch als Rückhalt ansehen und das auch gegenüber den Journalisten und Bordsteinkreisbrandräten genauso darstellen wie manches verkappte Heldentum. Der Feuerwehrmann ist schließlich kein Zauberer.

    Grüßla,
    FP

    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.181


    Fw in Kritik, rasante Brandausbreitung (durch Dämmstoffe?) - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt