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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Luis8 L.8, Bottrop / NRW | 794191 | ||
Datum | 22.08.2014 10:20 MSG-Nr: [ 794191 ] | 2962 x gelesen | ||
Moin Moin, ich denke, das die Auslegung eines "Unfalls" hier an ihre Grenze stößt. Ein Unfall wird i.d.R. mit PAUKE Plötzlich von Aussen Unfreiwillig auf den Körper Einwirkendes Ereignis definiert Für die FW gibt es hier Zusatzversicherungen. Der VdF NRW bietet diese Zusatzversicherung seinen Mitgliedern an. Bei uns ist dies so abgeschlossen worden... Ich denke das aber hier kein "Arbeitsunfall" weder im berufliche noch als FW-Angehöriger vorliegt. Ggf. lohnt sich hier eine Prüfung auf die Garantenstellung also Notarzt (freiwillig Übernommene Beistands- und Schutzpflicht), wie wird das "eigenstände in Dienst bringen" gesehen. Ein Polizist kann sich selbst in den Dienst versetzen. Damit würde ein Unfall zum Dienstunfall. Aber selbst das nutzt wiederum nur was bei der Zusatzversicherung, die über Unfälle hinaus wirkt. Ich hoffe das es dem Kameraden schnell besser geht und die Versicherungsträger kulant handeln und die Härtefallfonds das tun wofür sie geschaffen wurden... Gebe Gott uns uns, die Weisheit das Richte zu erkennen, denn Willen es zu wählen, und die Kraft es durchzusetzten. | ||||
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