alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?17 Beiträge
AutorBern8d L8., Emden / Niedersachsen794192
Datum22.08.2014 10:35      MSG-Nr: [ 794192 ]3315 x gelesen

Wir haben für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Ich zitiere aus den "Besonderen Bedingungen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zur erweiterten Unfallversicherung":

Für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewähren wir bei Einsätzen und Übungen Versicherungsschutz bei Herzinfarkt und Schlaganfall auch dann, wenn der Unfallbegriff ..... nicht erfüllt ist. Eine mögliche Einschränkung der Versicherungsleistung wegen einer Vorerkrankung wird nicht vorgenommen.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Weiter heißt es:

Der Versicherungsschutz besteht auch in Fällen, in denen der Tod/die Invalidität durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (nicht aber durch Trunkenheit und Rauschmittel), epileptische Anfälle oder sonstige Krampfanfälle herbeigeführt oder durch psychische Reaktionen verursacht wurde.

Abweichend vom Unfallbegriff .... besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn eine Verletzung ohne Einwirkung von außen oder erhöhte Kraftanstrengung entstanden ist.

Eine mögliche Einschränkung der Versicherungsleistung wegen einer Vorerkrankung wird nicht vorgenommen.

Und zum Abschluss:
Ein Anspruch auf die versicherte Leistung besteht nur, wenn die Unfallkasse (hier: FUK Hannover) Leistungen schriftlich im Widerspruchsverfahren abgelehnt hat.

Beste Wünsche aus Emden

Bernd Lenz

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.106


Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt