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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 794415 | ||
Datum | 27.08.2014 10:21 MSG-Nr: [ 794415 ] | 15379 x gelesen | ||
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Moin, die rechtliche Stellung der Kameradschaftskasse (und der FF insgesamt) ist im "echten Norden" tatsächlich unklar. Am meisten spricht dafür, dass die FF sowohl eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde für die Aufgaben nach Brandschutzgesetz ist als gleichzeitig auch ein nicht-rechtsfähiger Verein zum Zwecke der Kameradschaftspflege und als Kulturträger. Der zweite Teil (und nur der) hat einen gewählten Vorstand und eine eigene Kassenführung (die nicht Bestandteil des Gemeindehaushaltswesens ist). Diese Rechtsauffassung findet sich zwar in keinen offiziellen Verlautbarungen von Land und/oder Feuerwehrverbänden, wird aber von den Finanzämtern und Banken (Kontoführung der Kameradschaftskasse) so angenommen. Wichtig für das Verständnis ist, dass die Förderung der Kameradschaft zwar ein zulässiger Vereinszweck (unabhängig von der Eintragung im Vereinsregister) ist, aber eben nach der Abgabenordnung nicht gemeinnützig sein kann. Darum darf ein gemeinnütziger Förderverein (und nur so macht er m.E. Sinn) natürlich keine Zuwendungen an die Kameradschaftskasse geben, weil er damit seine eigene Gemeinnützigkeit gefährdet (ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke)! Viele Grüße von der sonnigen aber frischen Ostsee Rainer | ||||
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