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Feuerwehrgesetz
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaDigitale Alarmierung: Aussetzer beim Alarm - Feuerwehr will eigenes Netz17 Beiträge
AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg794736
Datum01.09.2014 15:42      MSG-Nr: [ 794736 ]3784 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.Hintergrundinfo: in BaWü ist die Alarmierung Sache der Gemeinden.
Wage ich zu bezweifeln:
Zitat FwG BW, § 4 (3): "Die Landkreise haben zur Alarmierung der Gemeindefeuerwehren geeignete Kommunikationsnetze zu errichten und zu betreiben, sofern nicht solche des Landes hierfür verwendet werden können."

Gruß
Thomas

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