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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPrüfzyklen für Löschwasserbrunnen nach DIN 1422010 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen794768
Datum02.09.2014 19:06      MSG-Nr: [ 794768 ]16973 x gelesen

Hallo,

ich möchte das Thema mal aus der Versenkung holen, weil auch ich mir dazu grade ein paar Gedanken machen.

Geschrieben von Bernd L.:
Jetzt habe ich versucht, nähere Angaben und Hinweise zur Prüfung im Internet zu finden. Leider habe ich nichts Brauchbares gefunden.
Das ist in der Tat so, das Netz gibt dazu nicht besonders viel her, und auch gedruckte Medien sind hier nicht besonders ergiebig (jedenfalls nicht die, die mir grade zur Verfügung stehen). Das Thema "Prüfung" wird eigentlich immer nur grob und wenig aufschlußreich angeschnitten. Dies trifft sowohl auf den Prüfzyklus, als auch, um so mehr, auf den Prüfmodus zu!


1. Prüfzyklus

Bekannter Link / Infoquelle ist die VB-Info Nr. 8 - Löschwasserversorgung - des LFV Niedersachsen, die hier auch schon verlinkt und zitiert wurde. Inhaltich fast identisch ist zum Beispiel auch die "Information: Löschwasserentnahmestelle" des Landes Brandenburg. Die ergänzende Aussage "30 min. lang abpumpen", siehe Ausgangsposting von Bernd, ist mir auch bekannt, ohne dass ich jedoch grade eine Quelle dafür nennen könnte.

Allmählich frage ich mich allerdings, worauf sich diese beiden Aussagen, "2-3 mal jährlich" und "30 min." eigentlich gründen? Und hege den Verdacht, dass andere Infos, die ebenfalls von 2-3 mal im Jahr sprechen, auf die VB-Info des LFV Nds. zurückgehen, um nicht zu sagen "abgeschrieben" sind... Denn in der DIN 14220 - Löschbrunnen steht doch dazu tatsächlich lediglich folgendes (?), geschrieben von Bernd im Ausgangsposting:

"Löschwasserbrunnen sind durch geeignete Maßnahmen so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann."

Die DIN enthält also offensichtlich keinerlei konkrete Aussagen zu den Prüfzyklen (oder anderem). Weiterhin treffen andere Infoquellen im Netz auch andere, gegensätzliche Feststellungen zu dem Thema.

Erstes Fundstück ist dieser kurze Thread im Forum des "Vereins der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V.", in dem durch Weglassung des Wortes "mal" der Prüfzyklus gleich auf "2-3 jährlich" verlängert wird. Wobei es sich hier wohl um einen Übertragungsfehler handelt und die Quelle wiederum die bereits genannte VB-Info o.ä. sein dürfte (aber da sieht man mal, was ein Wort ausmachen kann!).

Nächster Treffer ist diese Information des Landes Brandenburg zur Umsetzung einer Forstrichtlinie - Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz (PDF). Aussage hier: "Eine jährliche Wartung der Löschwasserbrunnen ist durch mindestens 1 x jährliches Abpumpen mit einer Feuerlöschkreiselpumpe (etwa 5 bis 10 Minuten lang) zu gewährleisten und zu dokumentieren." - Lustig, spricht eine andere Info zu Löschwasserbrunnen des selben Bundeslandes doch von "2-3 mal jährlich", siehe Link oben (Brandenburg). Weiterhin interessant: Dauer der Prüfung 5 bis 10 Minuten, nicht 30...

Sehr ausführliche und gute Informationen finden sich schließlich der Seite der Berliner Feuerwehr. Eigentlich handelt es sich hierbei um eine Ausbildungsunterlage zum Thema Löschwasserversorgung (über Google kommt man meistens zu einer anderen Version, die die interessanten Teile jedoch leider nicht enthält, daher hier ein Link der Feuerwehr Kellinghusen), die im Anhang 2 die Arbeitsanweisung "Prüfung und Benutzung von öffentlichen Löschwasserentnahmestellen" enthält, die unter Punkt 1.3.1 (PDF Seite 159 bzw. Anhang Seite 7) folgende Aussagen zu dem Thema trifft:

"Prüfung von Löschwasserbrunnen für Saugbetrieb

Die Prüfung von Löschwasserbrunnen (Brunnen »S«) erfolgt einmal im Jahr.

Die Prüfzeit für einen betriebsfähigen Löschwasserbrunnen beträgt mindestens 10 Minuten, dahingegen die Prüfzeit für einen neuerstellten Löschwasserbrunnen mindestens 30 Minuten."


Aha!

Zuletzt übrigens und am Rande noch eine Info der LFS BaWü - Informationen zu Löschwasserbrunnen nach dem Entwurf von DIN 14220 vom März 2002 - die wiederum sehr allgemein gehalten ist, aber einen ganz neuen sonst (noch) nirgends erwähnten Aspekt bei der Brunnenprüfung ins Rennen wirft: "Die Entlüftungszeit des Brunnens darf maximal 60 Sekunden betragen."


Fazit zum Prüfzyklus auf Grundlage dieser Informationen / Links:

Die einen sprechen (schreiben) von "2-3 mal jährlich", wobei nicht klar ist, was dafür eigentlich die Grundlage sein soll. Gleiches gilt für die Dauer von 30 min., die gepumpt werden soll. Andere sprechen, haben sogar entsprechende Arbeitsanweisungen (Dienstanweisungen), von 1 mal jährlich und einer Dauer von mind. 10 bzw. sogar nur 5 bis 10 Minuten. Die Norm sagt eigentlich gar nichts zu nichts - "geeignete Maßnahmen". Wieder andere sagen auch nichts, bringen aber maximal 60 Sekunden Ansaugzeit ins Spiel.

Die Forderung, Löschwasserbrunnen 2-3 mal jährlich zu prüfen, halte ich aus verschiedenen Gründen für völlig praxisfern, und auch nicht notwendig.

2-3 mal jährlich würde einen Abstand zwischen den Prüfungen von etwa 4 Monaten bedeuten. Die Berliner Feuerwehr schreibt in ihrer Arbeitsanweisung unter anderem davon, dass die Prüfungen von Löschwasserentnahmestellen nur in der frostfreien Zeit zu erfolgen hat, was ja auch zweifellos sinnig ist. Das schränkt den Zeitkorridor für die 2-3 Prüfungen jedoch nochmals ein, etwa von März/April bis maximal Oktober/November. Das wiederum würde bedeuten, dass die Brunnen in einem Abstand von etwa 3 Monaten, z.B. April - Juli - Oktober, geprüft werden müßten, was in dieser kurzen Folge sicherlich nicht notwendig ist. Und auch personell sowie zeitmäßig gar nicht zu leisten! ->

Wir hier in Peine haben aktuell 50 Löschwasserbrunnen allein in unserem direkten Ausrückbereich, der Kernstadt (ja, das ist auch m.E. reichlich; unter anderem deswegen beschäftige ich mich ja auch grade damit...). Wir prüfen wie die Berliner Feuerwehr, das heißt 1 mal im Jahr für etwa 10 min. Der Zeitaufwand für die Prüfung eines Brunnens beträgt dabei erfahrungsgemäß mindestens eine halbe Stunde (Anfahrt, Aufbau, Zeit des Abpumpens, Abbau). Das heißt also, wir sind mit unseren Brunnen über den Daumen mindestens 25 h beschäftigt. Bei maximal vier Fahrzeugen, die zum Einsatz kommen können (3 x FPN und 1 x TS), und einer Dauer der Dienste von etwa 2 h bedeutet das, dass wir etwa vier Termine zur Brunnenprüfung ansetzen müssen, realistisch sind es eher mehr. Schon das ist, wenn im Rahmen normaler Ausbildungsdienste durchgeführt, m.E. deutlich zu viel Zeit.

Um so mehr, würde man die Forderungen der VB-Info des LFV Nds. tatsächlich erfüllen! Bei einer Prüfzeit / Förderdauer von 30 min. wären pro Brunnen mind. etwa 45 bis 50 min. anzusetzen. Bei angenommen "nur" (aus meiner / unserer Sicht) 8 bis 10 Brunnen im Zuständigkeitsbereich wären das mindestens 6 bis 10 h, x 3 Prüfungen = 24 bis 30 h Zeitaufwand. Das würde ab einer gewissen Anzahl von Brunnen im Einsatzgebiet also bedeuten, dass man defakto von März bis November kaum zu etwas anderem käme, als Brunnen zu prüfen!

Das ist wohl auch der Grund, warum sich augenscheinlich kaum jemand an diese Vorgabe hält, weder die Berliner Feuerwehr (im Berliner Stadtgebiet gibt es übrigens laut der oben verlinkten Ausbildungsunterlage etwa 900 Löschwasserbrunnen), noch wir, noch sind so häufige Termine in Dienstplänen zu finden, die Google beim Stichwort bzw. Suchbegriff "Prüfung Löschwasserbrunnen / Löschbrunnen" im Netz findet.

Daher auch meine Frage: Wie wird die Prüfung der Löschwasserbrunnen eigentlich landauf landab (bei euch) tatsächlich gehandhabt?

Da das jetzt schon relativ viel Text geworden ist, folgen meine Anmerkungen und Fragen zum Prüfmodus gleich, in einem weiteren Posting.


Gruß

Daniel

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Geändert von Daniel R. [02.09.14 19:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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