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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Sprungretter im Löschzug (2 HLF's) | 48 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 795255 | ||
Datum | 11.09.2014 14:24 MSG-Nr: [ 795255 ] | 12482 x gelesen | ||
Hallo! Also davon mal abgesehen, dass dies die Tabelle für das abgelöste HLF 20/16 ist, steht in der für das HLF 20 im Prinzip fast das selbe. Die in Tabelle 1 genannten Beladungsgegenstände sind Pflicht. Dazu gehört ein Sprungtuch mit Unterstützung STU 8 oder alternativ eben ein Sprungpolster SP 16. Meiner Meinung nach kann von der Beladung nach Tabelle 1 abgewichen werden, wenn ein vergleichbares Gerät in absehbarer Zeit (also z.B. im Löschzug) nachgeführt wird. Dann kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen und wird sie vermutlich auch bekommen. Gruß Oliver! << Melden macht frei und belastet andere! >> | ||||
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