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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Sprungretter im Löschzug (2 HLF's) | 48 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 795336 | ||
Datum | 12.09.2014 14:51 MSG-Nr: [ 795336 ] | 11145 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver S. Ich finde das kommt immer auch auf die Taktik drauf an. Wenn z.B. generell eine zweite Feuerwehr mit einem weiteren RS kommt, dann muss ich nicht zwangsläufig 2 mitführen. Aber es sollte schon so geregelt sein, dass immer 2 RS vor Ort sind. Da widerspreche ich dir in einem Punkt: Wenn man ein HLF und einen RW im Stall hat, dann haben beide laut Norm einen Rüstsatz verlastet und dann sollte dies auch der Fall sein. Falls man z.B. mit einer weiteren Feuerwehr zusammen alarmiert wird, dann könnte man darauf verzichten sofern man dann kein HLF ausschreibt sondern "nur" ein LF und dieses nur gezielt mit TH-Ausstattung ergänzt. Aber wenn die Norm eine bestimmte Ausstattung fordert, sollte man diese nur in sehr, sehr gut begründeten Ausnahmefällen weglassen. Das kann beim Sprungretter noch eher der Fall sein, als beim Rettungssatz, ja. Nur sollte man dann auch due entsprechenden Rahmenbedigungen schaffen wie z.B. die Möglichkeit der Lagerung auf dem zweiten (H)LF im Zug. Geschrieben von Oliver S. Mit dem Sprungretter kann ich das schlecht vergleichen, denn den brauche ich nicht in doppelter Ausführung wie den RS. Sehe ich anders, mit einem Sprungretter deckt man eine Seite eines Gebäudes ab. Was ist mit Innenhöfen? Der Rückseite von Gebäuden? Mit Eckhäusern? Es hat schon seinen Grund, warum so manche Ausrüstung in einem Löschzug / Rüstzug doppelt bzw. sogar dreifach vorhanden sein sollte. Man muss es aber im Einzelfall abwägen. | ||||
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