alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaKonturmarkierung nach ECE 104 in rot18 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW795493
Datum15.09.2014 22:45      MSG-Nr: [ 795493 ]3197 x gelesen
Infos:
  • 16.09.14 StVZO § 70 Ausnahmen

  • Geschrieben von Michael S.Ich geh davon aus das es der TÜV sehr wohl darf da es sich um eine lichttechnische Einrichtung handelt.

    In der entsprechenden Landesrechtlichen Regelung wird den technischen Prüfstellen nach meinem Verständnis überhaupt keine Zuständigkeit für die Genehmigung irgendwelcher Ausnahmen zugewiesen.

    Ich gehe davon aus, dass den aaS das durchaus bekannt ist und sie deswegen auch keinesfalls unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befassen oder eine Handlung vornehmen welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.

    Bleibt also die Variante, dass sie lediglich die Notwendigkeit einer Ausnahme dokumentiert haben und die Zulassungsstelle das ohne weitere Bearbeitung abgetippt hat.

    (ja, es wird bisweilen die Ansicht vertreten, dass die Zulassungsstelle damit de facto die Ausnahme genehmigt hat. Dummerweise ist sie aber ggf. selber auch nicht zuständig dafür...)

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    2.304


    Konturmarkierung nach ECE 104 in rot - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt