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RubrikEinsatz zurück
ThemaRettungswagen als Geisterfahrer16 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW795723
Datum19.09.2014 11:22      MSG-Nr: [ 795723 ]4566 x gelesen

Wenn vor Ort ein Verwarngeld angeboten wird ist es eigentlich immer eine gute Idee, das anzunehmen (es sei denn man ist wirklich nachweisbar völlig schuldlos). Mit bezahltem Verwarngeld ist die Sache erledigt, es gibt keine Punkte und es kommt nichts nach. Ob man die 35 Euro dann wegen des "regulären" Verstoßes oder richtigerweise wegen 35(8) bezahlt spielt im Grunde keine Rolle. Lediglich die polizeiliche Statistik ist dann falsch, aber was sollte das den Betroffenen jucken?

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