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RubrikEinsatz zurück
ThemaRettungswagen als Geisterfahrer16 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen795769
Datum20.09.2014 11:19      MSG-Nr: [ 795769 ]3526 x gelesen

Geschrieben von Harald S.Das sehe ich privat auch so, darf das aber mit dem Firmenauto audrücklich nicht bei einem Unfall. Ich denke, das sieht auch die eine oder andere Gemeinde so.

Einen Moment mal. Ich glaube hier werden zwei voneinander unabhängige Dinge vermischt.

Das eine ist, dass viele Fahrzeughalter festlegen, dass jeder Unfall aufgenommen werden muss. Das gilt z.B. auch für die ganze blaue Flotte (um Missverständnisse zu vermeiden: von außen blau+weiß gestaltete Einsatzfahrzeuge einer bekannten HiOrg). Es ist Aufgabe des Fahrers, die Polizei um die Unfallaufnahme zu ersuchen. Damit verbietet der Fahrzeughalter dir aber nicht, auf solch ein Verwarngeld-Angebot eines Polizisten einzugehen. Ich würde mir das aus verständlichen Gründen nicht verbieten lassen.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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