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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Helfer im KatS und Zivilschutz | 107 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 796160 | ||
Datum | 30.09.2014 08:39 MSG-Nr: [ 796160 ] | 26801 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian B. Und gerade die ELW 1, die ich täglich brauche, ziehe ich dann ab? Gerne nochmal die Frage: Welches BL hat für seine Brandschutzeinheiten "ELW KATS" beschafft? Bayern fördert flächendeckend und sehr großzügig "MZF nach Baurichtlinie Bayern", davon sind durch diese flächige Förderung in jedem LK genug vorhanden die auch mal überörtlich eingesetzt werden können. Zum führen eines Zuges auch im Kat-Fall absolut ausreichend. Bei uns auch im Hilfeleistungskontingent so vorgesehen je Zug 1 MZF, und die kann man mitnehmen ohne den Grundschutz in Frage zu stellen. Geschrieben von Florian B. Mh.. Sagen wir es so: Es gibt nirgendwo in D eine einheitliche Richtlinie wie Versorgungs / Verpflegungseinheiten für Feuerwehr aufgestellt, ausgerüstet oder ausgebildet werden sollen. Oftmals herrscht die Planungsgrundlage: Wir rufen dann beim THW / DRK / Sonstwo an. Und gar nicht all zu selten wissen THW / DRK / Sonstwo garnichts von ihrem Glück. Siehste, ich kenne einen Landkreis da wissen die das genau das sie mitfahren dürfen und sind auch drauf vorbereitet. Geschrieben von Florian B. Fakt ist: der DFV bettelt hier um Fahrzeuge um das Wahlvolk zu befriedigen. Wollte man eine nachhaltige Verankerung der Feuerwehr im Kats / ZS / BeVS würde man die Diskussion anders führen! Wie denn? Gruß CS Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | ||||
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