1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Geschrieben von Stephan S. Die Folgen für den Multistar dürften die gleichen sein wie für die TLK aus Hamburg.
Das Fahrzeug läuft am absoluten Limit. Hinzu kommt, dass das "Basisfahrzeug" beim Multistar seinen Zweck nicht mehr adäquat erfüllen kann. Sei es von der Beladung, den Abmessungen, dem Gewicht usw. her... So hat man im Fall von Oststeinbek dann einen RW mit 18 t zGM auf Straßenfahrgestell, der vermutlich noch nicht mal die vollständige RW-Beladung mitführt, zumindest aber die normativ geforderten Abmessungen nicht einhält.
Aber eigentlich sollte es ja hier weder um die Unzulänglichkeiten des Multistar an sich, noch um die des Oststeinbeker Fahrzeugs gehen, sondern um die fragwürdige Art und Weise der Begründung einer Zulassung als 2. Rettungsweg...
Doch wenn wir nun schon gerade dabei sind: Der Herstellerseite kann man entnehmen, dass der Multistar auf Fahrgestellen ab 18(!) Tonnen zu realisieren ist. Und er kommt mit einem 300-kg-Rettungskorb daher, d.h. dass er (selbst ohne Beachtung der reinen Arbeitsgeschwindigkeit!) einer aktuellen DL bei Zahlen von zu rettenden Personen >2 im Korbbetrieb(!, für Christian B.) unterlegen ist. Also für mich ist das Thema durch.
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