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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | VRW: Und wenn sie nicht gestorben sind, dann fahren sie noch Heute... | 84 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 796602 | ||
Datum | 08.10.2014 08:47 MSG-Nr: [ 796602 ] | 16024 x gelesen | ||
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Geschrieben von Martin D. ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Feuerwehr, die Zugriff auf eine DLK hat, diese im Stall stehen lässt beim Stichwort Wohnhausbrand. Um die geht es auch nicht. Ich glaube kaum, dass die Mehrheit der deutschen Feuerwehren eine DLK im Stall stehen hat. Von daher wird es mehr als genügend Landstriche geben, in denen die DLK nicht direkt mit alarmiert wird oder ausrückt, weil den Vorgaben mit dem Vorhalten tragbarer Leitern genüge getan wird.. Geschrieben von Martin D. Auch hier im Kreis gibt es Gemeinden, die keine DLK im Fuhrpark stehen haben und bei bestimmten Stichworten per AAO auf die Leitern der umliegenden Gemeinden zugreifen. Auch das ist ja kein Thema, kann aber, je nach Entfernung durchaus dauern. Wie schon geschrieben, in Hessen per Verordnung bis zu 30 min zulässig... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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