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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FA ohne erforderliche FS-Klasse | 60 Beiträge | ||
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 796706 | ||
Datum | 09.10.2014 21:33 MSG-Nr: [ 796706 ] | 15610 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen M. => wenn das "Staunen" erst nach einem Vorfall ( z.B. Unfall ) einsetzt ist es zu spät. Dann hat neben den Fahrer unter Umständen auch der Wehrführers / Kommandanten / Löschzugführer ein massives rechtliches Problem. Wieso sollen Die ein "massives rechtliches Problem" bekommen? Das wäre doch nur der Fall, wenn ihnen der Unternehmer (Bürgermeister...) im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten schriftlich mit beiderseitiger Zustimmung (Unterschrift) die Verpflichtung von Einsatzfahrern übertragen hat. Ansonsten darf nur und muß, der Unternehmer bestimmen, wer den Zündschlüssel von einem Feuerwehrfahrzeug herumdrehen darf. Viele Grüsse Klaus Kilian | ||||
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