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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFA ohne erforderliche FS-Klasse60 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz796745
Datum10.10.2014 11:58      MSG-Nr: [ 796745 ]14925 x gelesen
Infos:
  • 09.10.14 Unfall mit MTW: Fahrzeuganhänger stürzt auf Autobahn um: Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs

  • Hallo,

    Geschrieben von Boris-Andreas T.Somit dürftest du einen Anhänger hinter einem max 7,5t Fz mit dem 1,5fachen Gewicht des Zug-Fz anhängen (Durchgehende Bremsanlage,in der Regel Druckluft, vorausgesetzt). Nur auf die Achsanzahl mußt du dann achten, denn die darf 3 nicht überschreiten
    im Führerschein (Plastikkarte) steht dann hinter CE im Feld 12 "79 (C1E>12000kg, L <3)
    Also theoretisch wäre ein Gesamtzuggewicht von 7,5t+11,25t=18,75t möglich :)


    Theoretisch geht da sogar noch viel mehr. Denn:
    Es gibt weder beim CE mit Schlüsselzahl 79 noch beim alten 3er eine Beschränkung der Anhängelast. Es gibt nur die Beschränkung der Achsanzahl auf maximal 3, wobei eine Tandemachse mit weniger als 1m Achsabstand als 1 Achse zählt. Zulassungsfreie Anhänger zählen hier nicht zur Achsanzahlberechnung mit.
    Fahrerlaubnisrechtlich darfst du also 3-achsige Züge mit einem nach oben unbegrenzten zul. Gesamtgewicht fahren, sofern das Zugfahrzeug maximal 7,5t zul. Gesamtgewicht hat. Alternativ darfst du Züge mit zulassungsfreien Anhängern ohne jegliche Achs- oder Gewichtsbeschränkung fahren, sofern das Zugfahrzeug maximal 7,5t zul. Gesamtgewicht hat.
    In der Praxis wird das allerdings durch andere Vorschriften eingeschränkt. So gibt es maximale Anhängelasten für LKW, die bei durchgehender Bremsanlage auf das 1,5fache des zul. GG beschränkt ist. Ebenso ist die Achslast für Einzelachsen bzw. Tandemachsen beschränkt, daraus ergibt sich zumindest bei LKW mit zulassungspflichtigen Anhängern in etwa die von dir genannte Grenze.
    Es gibt aber nicht nur LKW sondern auch Zugmaschinen. Da hat z.B. ein 7,5t-Unimog als Zugmaschine mal ganz schnell eine zul. Anhängelast von gut 30t. Im Falle von zulassungsfreien Anhängern (das kann z.B. ein 3-Achs-Anhänger mit aufgebautem Stromerzeuger sein), darfst du sowas auch mit der alten Klasse 3 bzw. dem CE (79) fahren.

    Geschrieben von Boris-Andreas T.Euer HLF darfst du damit zwar weiter nicht mit dem LiMa Anhänger (da über 750kg) bewegen, aber doch evtl einen 11 t zGm-Anhänger hinterm LF 8/6 :)

    Führerscheinrechtlich schon, in der Praxis dürfte das daran scheitern, dass das LF8/6 sicher keine Anhängerbremsanlage hat und die zulässige Anhängelast lt. Fahrzeugpapieren daher sich eher bei maximal 3t bewegt.

    Gruß,
    Michael

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