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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FA ohne erforderliche FS-Klasse | 60 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 796773 | ||
Datum | 10.10.2014 17:55 MSG-Nr: [ 796773 ] | 14417 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Andreas R--- Wird sicherlich auch für die Verantwortlichen in der Wehr "interessant"... Ein letztes Schlupfloch könnte da § 74 Fahrerlaubnis-Verordnung sein § 74 Fahrerlaubnis-Verordnung Ausnahmen (5) Die Bundeswehr; die Polizei, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. !könnte! mehr hab ich nicht gesagt! Gruß Holger Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | ||||
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