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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFA ohne erforderliche FS-Klasse60 Beiträge
AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg796773
Datum10.10.2014 17:55      MSG-Nr: [ 796773 ]14417 x gelesen
Infos:
  • 09.10.14 Unfall mit MTW: Fahrzeuganhänger stürzt auf Autobahn um: Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs

  • Geschrieben von ---Andreas R--- Wird sicherlich auch für die Verantwortlichen in der Wehr "interessant"...

    Ein letztes Schlupfloch könnte da § 74 Fahrerlaubnis-Verordnung sein

    § 74 Fahrerlaubnis-Verordnung
    Ausnahmen
    (5)
    Die Bundeswehr; die Polizei, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.


    !könnte! mehr hab ich nicht gesagt!

    Gruß
    Holger

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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