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As Far As I Know - Soweit ich weiß
Fahrerlaubnisverordnung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFA ohne erforderliche FS-Klasse60 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz796775
Datum10.10.2014 19:06      MSG-Nr: [ 796775 ]14304 x gelesen
Infos:
  • 09.10.14 Unfall mit MTW: Fahrzeuganhänger stürzt auf Autobahn um: Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs

  • Hallo,

    Geschrieben von Thorsten H.Sicher?

    Ja.

    Geschrieben von Thorsten H.Soweit ich weiss, dürfen mit dem umgeschriebenen Alten "3er" maxmial Züge mit insgesamt 4 Achsen bis 12.000 kg und mit 3 Achsen bis 18.500 kg bei jeweils max. Gewicht Zugmaschine 7.490 kg gefahren werden.

    Dann weisst du falsch. Beim "umgeschriebenen alten 3er" hast du die entsprechenden Klassen, die auf dem Kartenführerschein stehen, sofern die beschränkte Klasse CE (79...) beantragt wurde, eben auch diese (bis zum Alter von 50 befristet, danach Verlängerung mit ärztlicher Untersuchung möglich), ansonsten eben C1E. Bei C1E gibt es lediglich die 12000kg Zuggesamtgewichtbeschränkung bei Zugfahrzeug bis einschließlich 7500kg (nicht 7490kg), jedoch keine Achsbeschränkung. Beim CE (79...) gibt es nur eine Achsbeschränkung (und diese nur bei zulassungspflichtigen Anhängern) des Gespanns, jedoch keine Gewichtsbeschränkung. Die Gewichtsbeschränkung kommt aus dem Zulassungsrecht, genau das habe ich doch hinlänglich in meinem Beitrag erklärt. Ein normal zugelassener Tandemanhänger, der mit Klasse 3 bzw. CE (79...) noch gefahren werden darf, darf nur eine bestimmte Achslast haben, da die maximal zulässige Achslast auch festgelegt ist, jedoch nichts mit dem Fahrerlaubnisrecht zu tun hat. Im Rahmen einer Ausnahme könnte es auch schwerere Anhänger geben, auch dann würde Klasse 3 bzw. CE (79...) reichen, sofern die 3-Achsen-Regel erfüllt ist.

    Geschrieben von Thorsten H.Wer den 3er nicht umgeschrieben hat, für den gelten nur 3 Achsen bis 18.500 kg.

    3 Achsen ja, fahrerlaubnisrechtlich jedoch keine Gewichtsbegrenzung.

    Geschrieben von Thorsten H.Von den Führerscheinklassen wird AFAIK auch kein Unterschied zwischen Zugelassenen und Zulassungsfreien Anhängern gemacht.

    Bei den neuen Klassen nicht mehr. Bei den alten schon. Deshalb auch bei CE(79...). Schau mal in die FeV, da findest du all das.

    Gruß,
    Michael

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