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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFA ohne erforderliche FS-Klasse60 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW796810
Datum12.10.2014 13:58      MSG-Nr: [ 796810 ]12951 x gelesen
Infos:
  • 09.10.14 Unfall mit MTW: Fahrzeuganhänger stürzt auf Autobahn um: Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs

  • Geschrieben von Michael W. Ich bezog mich auf den Eintrag in den Fahrzeugpapieren des RW1, wonach die Anhängelast für Zentralachsanhänger auf 5t beschränkt ist. Das hat nichts mit zulassungsfrei zu tun, auch nichts mit der passenden Fahrerlaubnis.

    Es ging in diesem Teilthread um die Frage, was man mit der alten Klasse 3 fahren darf bzw. wie man diese Grenzen technisch nutzen kann.

    Da ist eben der RW1 mit einem zulassungsfreien zweiachs-Anhänger von maximal 11.200 kg tatsächlicher Masse eine Möglichkeit.

    (Wenn der Anhänger zugelassen ist greift die Achszahlbegrenzung, damit kann es nur noch ein Doppelachs-Anhänger sein und für den gelten die 5.000 kg als technische Obergrenze)

    Geschrieben von Michael W.Übrigens sind nicht alle Anhänger, die bei Feuerwehren/KatS eingesetzt werden, zulassungsfrei. Nur solche mit reinem Feuerwehrzweck, z.B. Wasserwerfer, CO2/Pulveranhänger usw.

    Die Rechtslage hat sich vor einiger Zeit geändert.

    Inzwischen sind es gem. §3 FZV u.A.:

    Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,

    aber auch:

    Spezialanhänger zur Beförderung von (...) Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

    Auch vorher schon hatten einzelne Bundesländer festgelegt, dass "Anhänger für Feuerlöschzwecke" (das war die alte Formulierung) alle Anhänger der Feuerwehr umfasst. Nun ist es eindeutig und bundesweit einheitlich geregelt.

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