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Straßenverkehrsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaMindesthöhe Verkehrsleitkegel41 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW797049
Datum16.10.2014 12:51      MSG-Nr: [ 797049 ]11487 x gelesen

Mahlzeit.

Die Festlegung einer Mindesthöhe für Leitkegel stammt aus der RSA, die aber unstrittig für die Feuerwehr nicht gilt.

Für die Feuerwehr als Behörde gilt die StVO und die VwV dazu.
Erstere legt das Signalisiert des Leitkegels fest. Dieses wird i.A. von 300er Kegeln (und von Faltleitkegeln) nicht eingehalten. Zweitere schreibt vor, daß die Kegel vollreflektierend sind. Das sind die 300er Kegel i.d.r auch nicht.

Wer keine abweichenden Landesvorschriften beachten muss (AFAIK gibt es solche in Bayern), der steht mit vollreflektierenden TL-zugelassenen Kegeln in 500er Ausführung gut da.

Natürlich bleibt dann die Frage, nach welcher Rechtsgrundlage er die auf die Straße stellen will. Aber das ist eine andere Baustelle...

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