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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Nutzung von HRT in Fahrzeugen | 92 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 797431 | ||
Datum | 24.10.2014 15:28 MSG-Nr: [ 797431 ] | 20801 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jan R. Die oben genannte Richtlinie 95/54 EC oder besser deren Nachfolge-Richtlinie 2006/28/EG bezieht sich nur auf den Einbau solcher Anlagen (Funk, Teleofon,). Der reine Betrieb solcher Anlagen im Auto ist in der oben genannten Richtlinie nicht geregelt. Das heißt jedoch nicht, dass ich in Abrede stelle, dass der Betrieb irgendwo geregelt, nur das die oben genannte Richtlinie nicht einschlägig ist. Der Betrieb einschlägiger Funkanlagen ohne Aussenantenne in Fahrzeuge nach ca. Bj. 2002 (hängt mehr oder weniger von den o.a. RL-Forderungen an die Fahrzeuge und die verbaute Technik ab) ist m.W. nach wie vor von ALLEN Fahrgestellherstellern verboten... Würde mich freuen, wenn das mittlerweile anders wäre, dann bitte ich um nachvollziehbare und belegbare Quellen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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