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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaNutzung von HRT in Fahrzeugen    # 92 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797433
Datum24.10.2014 15:31      MSG-Nr: [ 797433 ]21285 x gelesen
Infos:
  • 23.10.14 SAR-Studie Tetra
  • 23.10.14 BDBOS

  • Hallo,

    geschrieben von Jan R.:
    Die oben genannte Richtlinie 95/54 EC oder besser deren Nachfolge-Richtlinie 2006/28/EG bezieht sich nur auf den Einbau solcher Anlagen (Funk, Teleofon,). Der reine Betrieb solcher Anlagen im Auto ist in der oben genannten Richtlinie nicht geregelt. Das heißt jedoch nicht, dass ich in Abrede stelle, dass der Betrieb irgendwo geregelt, nur das die oben genannte Richtlinie nicht einschlägig ist.
    ;-) Auch das noch...


    Ich sitze hier grade, amüsiert aber auch etwas kopfschüttelnd, vor dieser Diskussion.

    Erster Auslöser meines Amüsements ist selbstredend die Ausgangsfrage (also nicht die Frage an sich, die ist natürlich berechtigt, wenn ein Ministerium bzw. eine ASD so etwas herausgibt) in Verbindung mit ganz geringfügig anderen "Ansichten" zu dem Thema. Beides von hochoffiziellen Stellen, authorisiert und für den Digitalfunk zuständig.

    Rheinland-Pfalz:

    Hierdurch kann es wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge in ungünstigen Fällen bereits nach wenigen Minuten zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen. [...] Die Nutzung von HRT in Fahrzeugen ist daher grundsätzlich nicht zulässig!

    Niedersachsen:

    Insgesamt lässt sich feststellen, dass es keine wissenschaftlich belegten Indikatoren gibt, nach denen der Digitalfunk in den beschriebenen Szenarien die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer gefährdet. Vor diesem Hintergrund sieht die ASDN, in enger Abstimmung mit der KSDN, keine Notwendigkeit, die Nutzung von HRT in Kfz zu untersagen.

    Wunderbar! ;-) "Wir werden alle sterben" vs. "Wir haben es mal geprüft - quatsch!"


    Weiter - geschrieben von Ulrich C.:
    M.W. hat sich seit gut 10 Jahren an der Rechtslage und der Problematik nix geändert, bin immer wieder erstaunt, wie wenig verbreitet das nach wie vor ist...
    Auszug aus: http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-technik/

    Auch hier sitze ich jetzt wieder und weiß nicht, ob ich bei "erstaunt, wie wenig verbreitet das nach wie vor ist..." jetzt einfach sagen soll "glücklicherweise!" oder, anders - und klar und deutlich: Dieser Teil des Buches sollte vielleicht mal ganz dringend überarbeitet und auf den Stand gebracht werden!

    Es ist ja wohl nicht nur so, das die oben (von Jan R.) genannte Richtlinie inzwischen erneuert wurde und anscheinend sowieso gar nicht einschlägig ist (nie war), sondern dass sich faktisch in den letzten zehn Jahren auch eine Menge getan hat.

    Zum Beispiel im Bezug auf die analogen Funkgeräte, mit und ohne e-Kennzeichen: Hier waren zwischenzeitlich schlicht keine Neugeräte mehr lieferbar, zum Teil scheuten die Beschaffer auch nur die Kosten. Ältere und alte Geräte wurden also faktisch eingebaut. Offensichtlich haben die Fahrzeughersteller den Einbau zugelassen. Mir ist jedenfalls kein einziger Fall bekannt, in dem es irgendwelche Probleme deswegen gab (hinsichtlich der Gewährleistung u.ä. und auch nicht durch irgendeines der befürchteten Probleme der Beeinflussung anderer Fahrzeugbauteile).


    Alle Hersteller von modernen Fahrzeugen schreiben mittlerweile in ihren Richtlinien aufgrund der beschriebenen EMV Problematik für den Betrieb von Geräten, die elektromagnetische Wellenstrahlung empfangen oder aussenden, bspw. Mobiltelefone, die Verwendung von geeigneten Außen- oder Scheibenantennen vor.
    Andere haben es ja hier auch schon geschrieben, dass sie nichts derartiges in Bedienungsanleitungen gefunden haben. Ich habe eben auch noch mal ein bißchen gesucht, unter anderem bei Ford, VW und Mercedes, und bin dabei - neben vielem (sinngemäß) "die Wissenschaft hat festgestellt (vielleicht) - Strahlung - Außenantenne ist besser - blabla..." - auf folgenden Satz gestoßen:

    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:
    - RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW
    - Mobiltelefone (GSM/DCS/PCS/UMTS/LTE)


    (Fundstelle: Online-Bedienungsanleitung der E-Klasse, "Fahrzeugelektronik - Einbau von Funkgeräten und Mobiltelefonen (RF-Sender)")

    Für die schwerpunktmäßig bei den BOS eingesetzten Kommunikationsmittel Mobiltelefon oder Handfunkgerät bedeutet dies, dass ein Betrieb ohne Außenantenne nicht zulässig ist!
    Mindestens auf Mobiltelefone bezogen sagt die Bedienungsanleitung der E-Klasse da also etwas geringfügig anderes. Mehr noch, Aussagen wie diese:

    Bei der Benutzung eines Mobiltelefones ist zwingend der Einbau einer (zugelassenen) Freisprecheinrichtung ebenso wie das Abschalten aller im Fahrzeug durch das Einsatzpersonal mitgeführten Mobiltelefone ohne Außenantennenanschluß erforderlich! Gleiches gilt sinngemäß für die Verwendung von Handfunkgeräten mit der häufig während der Einsatzfahrt untereinander gesprochen wird.
    ... werden doch durch die Praxis vollends lächerlich! Kein Mensch schaltet in der Realität beim Einsteigen in sein Fahrzeug sein Telefon aus. Und jetzt kommt der Witz: Wäre auch total kontraproduktiv, in neueren Fahrzeugen verbindet sich das Telefon / Smartphone nämlich in der Regel per Bluetooth mit dem Fahrzeug und erlaubt die Integration diverser Funktionen ins Fahrzeug! Es ist also nicht nur so, dass Hersteller sagen "Telefon darfst du von uns aus im Fahrzeug uneingeschränkt betreiben", sondern es muss sogar anbleiben. Zum Beispiel Ford bewirbt diese Integration des Telefons ins Fahrzeug ja auch grade offensiv, andere haben es einfach, in mehr oder weniger großem Umfang, zum Teil ist es Serie.


    Zu vorletzt:

    Mit dem Einbau einer aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterung, die die Sendeleistung über eine Aussenantenne abführt und das Besprechen mittels Handmonophon ermöglicht (vgl. Abb. 4.5.1/2), kann dieser Richtlinie entsprochen werden. Allerdings sind dann alle anderen Handfunkgeräte erst außerhalb des Fahrzeugs oder ausgeschalteter Zündung einzuschalten!
    Aufrgrund vieler Infos hier und aus dem Buch habe ich mich dafür verwendet, dass unsere beiden letzten Beschaffungen solche aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterungen bekamen. Aus der Praxis kann ich inzwischen sagen: Nutzt keiner, für den Fahrzeugführer im RW nebenher auch gar nicht sinnvoll möglich. Im Gegenteil, als Fahrzeugführer darf man auf der Anfahrt immer das Handmonophon erstmal ans Funkgerät basteln... Ich würde daher demnächst getrost auf die Aktivhalterungen verzichten, zumal die allgemeine Lebenserfahrung auch etwas völlig anders "Betrieb HFuG im Fahrzeug = höchstgefährlich" hervorgebracht hat. Man darf mich jetzt gerne als Ignoranten schelten...

    Zuletzt - Fazit:

    Gesundheitliche Gefahren durch HFuG, HRT, Mobiltelefone und Smartphones in Fahrzeugen: Nein.
    Technische Gefahren durch HFuG, HRT, Mobiltelefone und Smartphones in Fahrzeugen: Auch irgendwie nicht.
    Thema daher für mich letztlich abgehakt.


    Gruß

    Daniel

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