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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Nutzung von HRT in Fahrzeugen | 92 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 797434 | ||
Datum | 24.10.2014 15:50 MSG-Nr: [ 797434 ] | 20569 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Ulrich C.: Der Betrieb einschlägiger Funkanlagen ohne Aussenantenne in Fahrzeuge nach ca. Bj. 2002 (hängt mehr oder weniger von den o.a. RL-Forderungen an die Fahrzeuge und die verbaute Technik ab) ist m.W. nach wie vor von ALLEN Fahrgestellherstellern verboten... Außer von allen, die zum Beispiel eine Anbindung per Bluetooth anbieten? Also wohl ALLEN. Würde mich freuen, wenn das mittlerweile anders wäre, dann bitte ich um nachvollziehbare und belegbare Quellen... z.B. E-Klasse - Interaktive Betriebsanleitung Interessant übrigens: Mittlere Sendeleistung HRT 0,25 W = 250 mW. Generelle Freigabe von Daimler: RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW. Per Antenne aber: 4m 30 W, 2m 50 W, Tetra 10 W. Was das nun für ein HRT mit im Mittel 250 mW bedeutet, kann sich jeder selbst überlegen. Gruß Daniel | ||||
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