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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Nutzung von HRT in Fahrzeugen | 92 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 797438 | ||
Datum | 24.10.2014 16:18 MSG-Nr: [ 797438 ] | 20785 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel R. Dieser Teil des Buches sollte vielleicht mal ganz dringend überarbeitet und auf den Stand gebracht werden! das Buch ist nicht überarbeitet worden, weil die Nachfrage zu gering war, da alle alles besser wissen... Geschrieben von Daniel R. Es ist ja wohl nicht nur so, das die oben (von Jan R.) genannte Richtlinie inzwischen erneuert wurde und anscheinend sowieso gar nicht einschlägig ist (nie war), sondern dass sich faktisch in den letzten zehn Jahren auch eine Menge getan hat. Du willst gar nicht wissen, wer alles wo wie verbaut - und entweder es nicht besser weiß, oder es nicht besser wissen will... Mir sind in jedem Fall etliche Fälle bekannt (die meisten davon nur unter der Hand berichtet), wo es sehr wohl zu Problemen mit der Fahrzeug-/Aufbauelektronik und verbauter Zusatztechnik kam. Geschrieben von Daniel R. ... werden doch durch die Praxis vollends lächerlich! ja, die Praxis... die weiß eh alles - besser.. Geschrieben von Daniel R. Kein Mensch schaltet in der Realität beim Einsteigen in sein Fahrzeug sein Telefon aus. Und jetzt kommt der Witz: Wäre auch total kontraproduktiv, in neueren Fahrzeugen verbindet sich das Telefon / Smartphone nämlich in der Regel per Bluetooth mit dem Fahrzeug und erlaubt die Integration diverser Funktionen ins Fahrzeug! Es ist also nicht nur so, dass Hersteller sagen "Telefon darfst du von uns aus im Fahrzeug uneingeschränkt betreiben", sondern es muss sogar anbleiben. Zum Beispiel Ford bewirbt diese Integration des Telefons ins Fahrzeug ja auch grade offensiv, andere haben es einfach, in mehr oder weniger großem Umfang, zum Teil ist es Serie. guck Dir mal an, wie sich (hoffentlich) die Sendeleistungen dann verändern... Geschrieben von Daniel R. Aufrgrund vieler Infos hier und aus dem Buch habe ich mich dafür verwendet, dass unsere beiden letzten Beschaffungen solche aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterungen bekamen. Aus der Praxis kann ich inzwischen sagen: Nutzt keiner, für den Fahrzeugführer im RW nebenher auch gar nicht sinnvoll möglich. Im Gegenteil, als Fahrzeugführer darf man auf der Anfahrt immer das Handmonophon erstmal ans Funkgerät basteln... Ich würde daher demnächst getrost auf die Aktivhalterungen verzichten, zumal die allgemeine Lebenserfahrung auch etwas völlig anders "Betrieb HFuG im Fahrzeug = höchstgefährlich" hervorgebracht hat. Man darf mich jetzt gerne als Ignoranten schelten... Ja, man könnte auch einen fragen, der das auch schon gemacht hat - oder sich weiter mit dem Thema (und der Literatur) und den Geräten beschäftigen, dann wüsste man auch, dass das bei vielen HFG ein Problem ist, weil sich viele nur ohne angebaute Handmonophone an die aktiven Halterungen anbringen lassen, das führt dann dazu, dass wir z.B. schlicht ein entsprechendes FuG zusätzlich verbauen... In jedem Fall kann und will ich nicht die Verantwortung für andere tragen, ich stelle nur die Rechts- und Fachmeinung dar. Schlauer ist ja sowieso jeder mehr... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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