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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaNutzung von HRT in Fahrzeugen92 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797442
Datum24.10.2014 17:27      MSG-Nr: [ 797442 ]20688 x gelesen
Infos:
  • 23.10.14 SAR-Studie Tetra
  • 23.10.14 BDBOS

  • Hallo,

    geschrieben von Ulrich C.:
    das Buch ist nicht überarbeitet worden, weil die Nachfrage zu gering war, da alle alles besser wissen...
    Mag schade sein, ich pflege mir aber trotzdem nicht, ein und dasselbe Buch mehrfach ins Regal zu stellen, kann es daher nicht ändern.

    Vielleicht sollte man den Abschnitt hier dann aber nicht reinkopieren, wenn sich die Faktenlage inzwischen verändert hat?


    Geschrieben von Ulrich C.:
    Geschrieben von Daniel R."... werden doch durch die Praxis vollends lächerlich!"

    ja, die Praxis... die weiß eh alles - besser..

    Ach, ich liebe es, wenn so zitiert wird! Erst recht, wenn es dann in der Folge um etwas ganz anderes, nämlich die inzwischen regelmäßige Anbindung ans Fahrzeug per Bluetooth, ging, was wohl schwer möglich ist, wenn das Gerät ausgeschaltet wird.

    Aber gucken wir doch noch mal.

    (Zum Beispiel) Mercdes-Benz schreibt in seiner Bedienungsanleitung der aktuellen E-Klasse, und - grade nochnmal nachgesehen auch C-Klasse, wie vermutlich bei allen neueren Modellen, ausdrücklich:

    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:
    - RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW
    - Mobiltelefone (GSM/DCS/PCS/UMTS/LTE)


    Der Text aus dem Buch lautet:

    "Für die schwerpunktmäßig bei den BOS eingesetzten Kommunikationsmittel Mobiltelefon oder Handfunkgerät bedeutet dies, dass ein Betrieb ohne Außenantenne nicht zulässig ist!"

    Nein, falsch. Siehe oben.

    "Bei der Benutzung eines Mobiltelefones ist zwingend der Einbau einer (zugelassenen) Freisprecheinrichtung ebenso wie das Abschalten aller im Fahrzeug durch das Einsatzpersonal mitgeführten Mobiltelefone ohne Außenantennenanschluß erforderlich!"

    Nö, ganz offensichtlich nicht. Siehe oben

    "Gleiches gilt sinngemäß für die Verwendung von Handfunkgeräten mit der häufig während der Einsatzfahrt untereinander gesprochen wird."

    Hmm, spannende Frage: Das Buch zieht die Analogie "telefonieren verboten, also funken auch verboten". Wenn telefonieren jetzt aber nicht mehr verboten ist, ist funken dann immer noch verboten?


    Ja, man könnte auch einen fragen, der das auch schon gemacht hat - oder sich weiter mit dem Thema (und der Literatur) und den Geräten beschäftigen, dann wüsste man auch, dass das bei vielen HFG ein Problem ist, weil sich viele nur ohne angebaute Handmonophone an die aktiven Halterungen anbringen lassen, das führt dann dazu, dass wir z.B. schlicht ein entsprechendes FuG zusätzlich verbauen...
    Ja, genau: Vor Ort verbockt, sowieso alle doof... Und klar, einfach noch ein HFuG einbauen. Oder warum nicht gleich ein 2m-FuG 9?


    In jedem Fall kann und will ich nicht die Verantwortung für andere tragen, ich stelle nur die Rechts- und Fachmeinung dar. Schlauer ist ja sowieso jeder mehr...
    Wenn sich mindestens die Faktenlage verändert hat - Mobiltelefone müssen im Kfz nicht ausgeschaltet werden, ganz im Gegenteil, sie werden per Bluetooth integriert oder es gibt explizite Freigaben - sollte man die - überholte - Fachmeinung dann vielleicht mal anpassen (und nicht noch darüber stöhnen, wie wenig verbreitet dieselbe ist).


    Gruß

    Daniel

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