Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Ersatz einer Drehleiter durch einen Teleskopgelenkmast als einziges Hubrettungsfahrzeug | 41 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 797493 |
Datum | 25.10.2014 16:58 MSG-Nr: [ 797493 ] | 18299 x gelesen |
1. Druckluftatmer (ehem. DDR) = Pressluftatmer
2. vollautomatische Drehleiter
1. Druckluftatmer (ehem. DDR) = Pressluftatmer
2. vollautomatische Drehleiter
1. Druckluftatmer (ehem. DDR) = Pressluftatmer
2. vollautomatische Drehleiter
1. Druckluftatmer (ehem. DDR) = Pressluftatmer
2. vollautomatische Drehleiter
1. Druckluftatmer (ehem. DDR) = Pressluftatmer
2. vollautomatische Drehleiter
Drehleiter mit Korb
Drehleiter mit Korb
Hallo,
in den bayerischen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien gibt es dazu folgende Aussage:
Geschrieben von FwZR
4.5.4
Fahrbare Drehleitern werden nur als Drehleitern DLA (K) 23/12, DLA (K) 18/12 oder DLA (K) 12/9 gefördert. Anstelle einer DLA (K) 23/12 oder einer DLA (K) 18/12 werden auch Teleskop-Gelenkmasten in vergleichbarer Ausführung zur Brandbekämpfung gefördert, sofern sie bei den Feuerwehren einer Gemeinde als Ergänzung für eine sonst notwendige zweite oder weitere Drehleiter beschafft werden sollen. Diese Entscheidung ist unter einsatztaktischen Gesichtspunkten unter Mitwirkung des zuständigen Kreisbrandrats oder Stadtbrandrats bzw. Leiters der Berufsfeuerwehr und Beachtung der Nr. 4.3.2 eigenverantwortlich vor Ort zu treffen; Nr. 7.2 bleibt unberührt.
Es gab vor vielen Jahren (so um 2004/ 2005) auch einen Vergleichstest zwischen DLK 23/12 und Teleskopgelenkmast, der an der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg durchgeführt wurde... ging meines Wissens klar in Richtung DLK 23/12 aus. Vielleicht findest Du hier ja was im Netz, oder auch über unseren LFV.
Gruß
Markus
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