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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFederführender Kommandant6 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt797749
Datum29.10.2014 16:22      MSG-Nr: [ 797749 ]5047 x gelesen

Leider nochmal geschrieben, weil das Forum ja immer noch geschriebenes verschluckt, wenn der Ausgangsbeitrag gesperrt wird...

Rechtsgrundlagen sind Art. 18, Abs. 2 BayFwG: 1 Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensorts, mit Eintreffen von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr des Schadensorts der Leiter dieser Einsatzkräfte. 2 Kommen mehrere Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr zum Einsatz, so kann der Feuerwehrkommandant, dem die Aufgaben gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 obliegen, die Einsatzleitung übernehmen.

in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 1 BayFwG: Gemeinsame Angelegenheiten mehrerer Feuerwehren einer Gemeinde werden im Benehmen mit den übrigen Kommandanten von dem Kommandanten der gemeindlichen Feuerwehr wahrgenommen, deren Einsatzmittel die jeder anderen Feuerwehr überwiegen; besteht eine solche nicht, so überträgt die Gemeinde diese Aufgaben einem Feuerwehrkommandanten.

Zusätzlich gilt noch § 16 Abs. 1 AVBayFwG: 1 Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der Einheitsführer (Gruppenführer/Zugführer) der zuerst eintreffenden taktischen Einheit einer Feuerwehr aus dem Gemeindegebiet des Schadensorts die Einsatzleitung. 2 Ein später hinzukommender Einheitsführer gleicher Funktion unterstellt sich dem zuerst eingetroffenen Einheitsführer. 3 Ein höherer taktischer Einheitsführer (Zugführer/Verbandsführer) übernimmt die Einsatzleitung, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt an der Einsatzstelle eintrifft.

In deinem Fall - kein zuständiger Kommandant vor Ort - ist also ein ranghöherer Einheitsführer - egal welcher Feuerwehr (!) - berechtigt, die Einsatzleitung zu übernehmen. Er muss es sogar.

Ist die andere Feuerwehr aus der selben Gemeinde in eurem Zuständigkeitsbereich früher vor Ort als ihr, bleibt die Einsatzleitung bei dem Einheitsführer der anderen Einheit, auch wenn ein ranggleicher Einheitsführer eurer Wehr hinzukommt.

Ist eine Feuerwehr aus einer anderen Gemeinde zuerst vor Ort, geht die Einsatzleitung später automatisch an einen rangleichen Einheitsführer aus dem Gemeindegebiet über. An einen rangniedrigeren aber nicht.

Man könnte mal durchspielen, wie oft die Einsatzleitung theoretisch in einem Einsatz übergehen kann. Das gibt eine lange Liste...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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