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Feuerwehrdienstvorschrift
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Berufsfeuerwehr
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Berufsfeuerwehr
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Oberbrandmeister /-in
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAusbildung FF/BF/BwF17 Beiträge
AutorKevi8n A8., Saarbrücken / Saarland797782
Datum29.10.2014 22:41      MSG-Nr: [ 797782 ]9945 x gelesen

Hallo, ich bin neu hier und gerade auf das Thema gestoßen. Es ist zwar schon ne Weile her aber evt. gibt es noch den ein oder anderen hier im Forum der ähnliche Fagen hat also werde ich versuchen ein wenig Licht in das Thema Bundeswehr-Feuerwehr zu bringen. Zum Thema Ausbildung bei der BwFw kann ich schon mal sagen das die Bundeswehr wie jedes Bundesland eine eigene Laufbahnverordung hat in der ganz klar geregelt ist wie und in welcher Höhe der Beamtenanwärter ausgebildet wird. Die Bundeswehr hat z.Zt ca. 3000 Beamte im mittleren/gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst. Die Kollegen des mittleren Dienstes werden in der Regel an der eigenen Feuerwehrschule in Stetten am kalten Markt ausgebildet. Die Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst dauert 18 Monate und schließt mit dem so genannten Abschlusslehrgang ( Laufbahnprüfung ) ab. Nun zu den Vergleichen. Ja die Kollegen des mittleren Dienstes werden an der Schule in ihrer Abschlussprüfung als Führer einer Staffel geprüft. Die Inhalte der Ausbildung richten sich jedoch nach der FwDV 3 in der die taktische Grundeinheit die Gruppe darstellt. Das die Kollegen als Staffelführer geprüft werden hat ganz einfach taktische Gründe, würde das Thema verfehlen....Nochmal zurück zur Ausbildung. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung hat man die Voraussetzung als Brandmeister eingestellt zu werden. Kollegen welche über eine Laufbahnausbildung B1 ( NRW ) verfügen müssen den B3 an einer Landesfeuerwehrschule im Bundesgebiet nachholen. Wie oben bereits angesprochen sitzen die Kollegen dann mit denen von der BF/WF zusammen in einem Hörsaal. Spätestens jetzt sollte die Frage über die Gleichheit der Ausbildung erklärt sein. Die Kollegen der Berufsfeuerwehr hier im Forum werden bestätigen das ein Wechsel von Behörde zu Behörde gängige Praxis ist. Jedoch kann ( da Brandschutz Ländersache ist ) jedes Land für sich die Ausbildung des anderen anerkennen oder nicht. Man muß hier den Bund und somit die Bundesrepublik als 17 Bundesland sehen welches ebenfalls eigene Vorschriften und Vorgaben im Bereich Brandschutz erlassen darf. Das einzige was die BwFw wirklich von der Ausbildung BF unterscheidet ist die RS Ausbildung. Die BwFw hat in vielen Standorten mit Feuerwehr auch Notärzte und Rettungsdienst so das die BwFw zur Zeit keinen Bedarf an dieser Ausbildung hat. Die Kollegen des gehobenen und höheren Dienstes werden auf der Ebene B4-B6 ausgebildet. Auch hier werden die Kameraden der Berufsfeuerwehr den ein oder anderen Brandoberinspektor Anwärter der BwFw auf ihren Wachen im Einsatzpraktikum gesehen haben. Zum Abschluss ein paar Beispiele aus eigener Erfahrung.
Nach Abschluss meier Laufbahnausbildung im mittleren Dienst BwFw habe ich die Aubildungsunterlagen bei der Landesfeuerwehrschule eingereicht. Nach ca. 3 Monaten wurde mir vom Innenministerium Reff Brandschutz folgende Zusatz bzw. Führungs-Lehrgänge anerkannt: F3, Technische Hilfe, ABC Einsatz 1 u. 2, Ausbilder der Ausbilder ( Der Rest wie Atemschutz/CSA Träger MAschinist etc..versteht sich von selber ). Des weiteren habe ich bei der BwFw weitere Lehrgänge gemacht welche mir durch das Land u.a. als Führen im ABC Einsatz anerkannt wurde. Im letzten Jahr habe ich einen Zugführerlehrgang bei der BwFw gemacht ( übrigens 12 Wochen...!!! ) auch dieser wurde vom Land als F4 anerkannt. Da ich auch iun der FF bin wurde ich natürlich auch dementsprechend befördert. So nun das ganze umgekehrt. Auf meiner Wache wurde vor vier Jahren ein Kollege von der BF Köln eingestellt ( B1 ) Kollege BF Köln musste den B3 nachholen um nicht benachteiligt gegenüber den anderen welche den so genannten Staffelführer haben zu werden. Mittlerweile haben wir auch einen Kollegen BF Düsseldorf auch hier das gleiche. Ein weiterer Kollege BF Trier hatte den B3 bereits und wurde auch direkt als OBM eingestellt.
Zu guter letzt nocht ein Fall wie er hier auch gefragt wurde. 5 meiner Kollegen aus der Laufbahnausbildung sind gewechselt von der BwFw zu einer BF. Wurde alles anerkannt, musste lediglich der RettSan nachgeholt werden...!
So jetzt habe ich aber wirklich genug geschrieben..Sollte noch jemand Fragen zum Thema BwFw haben werde ich sie versuchen so gut wie möglich zu beantworten. Sollte mir das nicht möglich sein so kann ich gerne den ein oder anderen Kollegen an unserer Brandschutzdirektion kontaktieren....!!

MKG Kevin

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