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Basisstation (Digitalfunk)
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Gruppe „Anforderungen an das Netz“ , Arbeitsgruppe, die Kriterien zur Leistungsfähigkeit des Digitalfunknetzes erarbeitet hat:

GAN 0 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit MRTs (im Freien), diesen Standard soll das Netzt in ganz D haben
GAN 1 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe im Freien
GAN 2 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe im Freien
GAN 3 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe in Gebäuden
GAN 4 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe in Gebäuden (benötigt für Pager (digitale Alarmierung))
Gruppe „Anforderungen an das Netz“ , Arbeitsgruppe, die Kriterien zur Leistungsfähigkeit des Digitalfunknetzes erarbeitet hat:

GAN 0 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit MRTs (im Freien), diesen Standard soll das Netzt in ganz D haben
GAN 1 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe im Freien
GAN 2 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe im Freien
GAN 3 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe in Gebäuden
GAN 4 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe in Gebäuden (benötigt für Pager (digitale Alarmierung))
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFunklöcher im Digitalfunk... Rattenschwanz ohne Ende?147 Beiträge
AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797878
Datum31.10.2014 01:56      MSG-Nr: [ 797878 ]42217 x gelesen

Geschrieben von Rolf M.Laut Ministerium fehlen in Niedersachsen 40 Sendemasten.

Bedingt richtig...

Das Netz in Niedersachsen ist aufgeteilt in 6 Netzabschnitte (NA). Diese wurden in der Reihenfolge

- Lüneburg
- Oldenburg
- Hannover
- Osnabrück
- Braunschweig
- Göttingen

aufgebaut.

In jedem Netzabschnitt gab es aus den unterschiedlichsten Gründen vereinzelt sogenannte "Langläufer" (Bau der TBS dauerte länger als geplant).
Dort wo diese Tatsache als "kritisch" bewertet wurde, wurden diese TBS-Standorte vorab unter Nutzung von mobilen BS versorgt, andere wurden einfach ganz normal zum Bauabschluss geführt.
Wie einigen sicherlich bekannt ist schließt sich an den Aufbau und die Inbetriebnahme eines Netzabschnittes zunächst eine 6-monatige Phase des sogenannten "Probebetriebes" an.
Während dieser Phase waren in NI alle BOS (so sie denn wollten) aufgefordert, das Netz auf seine Funktionalität und den Ausbau hin zu testen.
Die Polizei wurde hier als eizige Organisation "zwangsverpflichtet"...

Festgestellte Mängel waren unter Nutzung des hierfür vorgesehenen Dokumentes an die ASDN zu melden.
Darüber hinaus wurden alle Organisationen im Netzabschnitt aufgefordert, nach ihren eigenen taktischen Gesichtspunkten sogenannte POI's zu melden, an denen aus taktischer Sicht eine "bessere" Digitalfunkversorgung zwingend erforderlich sei.

Die Mängelmeldungen und die POI wurden zusammengeführt und auf dieser Basis hat der Funkmessdienst des Landes Niedersachsen dann den Netzabschnitt im Hinblick auf die nach GAN geforderte Qualität der Versorgung geprüft (Länder ohne eigenen FMD konnten hierfür andere Länder oder einen Dienstleister beauftragen). Dies ist der von vornherein so vorgesehene Prozess der "Feinjustierung", da sich niemand der Illusion hingegeben hatte, daß man bereits mit dem ersten Aufschlag vom Planungstisch alle Anforderungen der Länder nach GAN erfüllen würde.

Die so nachgewiesenen und messtechnisch aufbereiteteten Mängel sind durch die BDBOS zu prüfen und im zutreffenden Falle anzuerkennen.

Erst wenn dies der Fall ist, dann konnte auf dieser Basis erneute "Standortaquise" betrieben und der Bau eines neuen Standortes beauftragt werden.

Aufgrund des zeitlichen Ablaufes von Aufbau, Probebetrieb, Messung und Beantragung, ist dieser Prozess für den Netzabschnitt Osnabrück noch nicht abgeschlossen.
Für die NA's Lüneburg und Oldenburg und Hannover sieht diese Situation bereits anders aus, teilweise wurden neue Standorte bereits errichtet.
Wobei in der Region Hannover die Besonderheit vorherscht, dass sich die Kommunen bis dato nicht am Digitalfunk beteiligen und somit auch im Rahmen der "Feinjustierungen" diese eventuellen Bedarfe nun keine Berücksichtigung finden.

Die Zahl 40 ist hierbei eine "wissende Annahme", mit wie viel zusätzlich zu bauenden Standorten die ASDN zur Zeit rechnet (Das sind immerhin ca. 10% Zuwachs bezogen auf Niedersachsen)...

Der durschnittliche Zeitraum von der Standortaquise über die Planung und den Bau eines neuen Standortes beträgt in etwa ein Jahr, so lange dauert es im Regelfall also ab der "Genehmigung" eines neuen Standortes durch die BDBOS bis zur Inbetriebnahme und Nutzungsmöglichkeit durch die örtlichen BOS...

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