alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ...25 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg797913
Datum31.10.2014 14:39      MSG-Nr: [ 797913 ]5549 x gelesen
Infos:
  • 01.11.14 Merkblatt zu Aufwandsentschädigungen (vdf NRW)

  • Macht er das? Sorry Jürgen, ich finde deinen Text etwas unverschämt.

    Denn wenn man mal einen Blick in § 3 Nr. 12 ff EStG wirft, steht da, das Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (Nur Bundes- und Landeskassen!) an Personen, die öffentliche Dienste leisten, steuerfrei sind.
    Ausnahme: Sie übersteigen den tatsächlichen Aufwand offensichtlich oder werden für Verdienstausfall oder Zeitverlust gezahlt.

    Also sind die laut so mancher kommunalen Satzung ausgezahlten Aufwandsentschädigungen bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben ... und unter dem Aspekt stellt sich die Frage nach der "unentgeltlichen Verpflegung" tatsächlich ...

    Nur gut, das die Finanzämter weder das Personal noch die finanziellen Mittel haben, diesen Sachen nachzugehen.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.099


    Feuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt