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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ... | 25 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 797915 | ||
Datum | 31.10.2014 14:47 MSG-Nr: [ 797915 ] | 5394 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Udo B. Macht er das? Sorry Jürgen, ich finde deinen Text etwas unverschämt. ich denke da liegt eine Verwechslung vor. Du beziehst dich auf Aufwandsentschädigungen. Das die dann auch entsprechend steuerrechtlich richtig verknuddelt werden müssen ist klar. Mein Beitrag bezieht sich auf die Frage: Geschrieben von Hanswerner K. D.h. ist dann nicht die kostenlose Verpflegung an der ES auch ein "geldwerter Vorteil"? (siehe hier: 'Riegelstellungen - war: Beispiel für ein Brötchen- und Werferfeuer ;-)' von Hanswerner K.) Das geht es nicht um Geldzahlungen sondern das "belegte Brötchen" o.Ä. das als Einsatzverpflegung ausgeben wird. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [31.10.14 14:50] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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